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12.12.2014 | 16:00 | Agrarzahlungen 

Landwirtschaftliche Familienbetriebe profitieren von höherer Betriebsprämie

Stuttgart - Die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg werden noch vor dem Jahreswechsel und damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Ausgleichszahlungen der EU – also die Betriebsprämie sowie die Umverteilungsprämie für die ersten Hektare – erhalten.

Alexander Bonde - Betriebsprämie
Agrarminister Alexander Bonde (c) proplanta
Die Zahlungen der zweiten Säule aus dem Gemeinsamen Antrag 2014 werden sogar noch vor Weihnachten ausgezahlt: die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, die Leistungen nach der Landschaftspflegerichtlinie sowie Forstmaßnahmen im Gemeinsamen Antrag. „Das Land ist mit der frühestmöglichen Auszahlung der Fördermittel ein verlässlicher Partner unserer Landwirtinnen und Landwirte. Insgesamt können wir in diesem Jahr über 441 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg auszahlen", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Freitag (12. Dezember) in Stuttgart.

Bei der diesjährigen Auszahlung sind die Verbesserungen bei der Betriebsprämie deutlich erkennbar. Denn 2014 war das erste Jahr, in dem die Umverteilung der EU-Direktzahlungsmittel zugunsten kleinerer und mittlerer Betriebe erfolgt ist. Die Betriebe profitieren jetzt vom Zuschlag von jeweils 51,46 Euro pro Hektar für die ersten 30 Hektar und jeweils 30,87 Euro pro Hektar für die nächsten 16 Hektare. „Ein Hof mit der baden-württembergischen Durchschnittsgröße von 33 Hektar bekommt damit noch in diesem Jahr rund 1.600 Euro zusätzlich aus Brüssel überwiesen", so Bonde.

Bonde lobt Landwirtschaftsbehörden für großes Engagement



Die stark ausgeweiteten Kontrollvorgaben der EU stellen die zuständigen Behörden ständig vor neue Herausforderungen, so dass die frühestmögliche Auszahlung, die zur Sicherung der Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe wichtig ist, jedes Jahr eine Herausforderung für die Landesverwaltung ist. „Ich möchte mich bei allen bedanken, die diese rasche Mittelauszahlung durch ihr großes Engagement möglich machen – besonders bei den unteren Landwirtschaftsbehörden, die an der pünktli-chen Auszahlung maßgeblichen Anteil haben", so Bonde.

Hintergrundinformationen

Rückerstattung der Krisenreserve

Die im Jahr 2013 zurückbehaltenen Gelder für die Bildung einer Krisenreserve sind erfreulicherweise nicht vollständig benötigt worden und können nun bei der Auszahlung der Betriebsprämie an die Landwirtinnen und Landwirte zurückerstattet werden.

FIONA wird Standard

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass der Gemeinsame Antrag ab dem kommenden Jahr 2015 nur noch als elektronisches Antragsverfahren FIONA angeboten wird. FIONA wurde in den vergangenen Jahren bereits auf freiwilliger Basis angeboten und hat großen Zuspruch erfahren. Mit der Neuausrichtung der Direktzahlungen ab 2015 ist dieses elektronische Verfahren dem Papierverfahren deutlich überlegen – sowohl für den Landwirt als auch für die Verwal-tung. Die europäischen Vorgaben sehen ebenfalls die elektronische Antragstellung vor. Soweit Antragsteller noch auf FIONA umsteigen müssen, helfen die unteren Landwirtschaftsbehörden gerne beim Systemwechsel. (Pd)
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