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28.03.2013 | 13:41 | Unfallversicherung 

Landwirtschaftliche Sozialversicherung will Bundesmittel zur Beitragsstabilität erhalten

Berlin - Die 81-köpfige Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat in einer Resolution den Erhalt von Bundesmitteln zur Beitragssenkung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe von 200 Mio. Euro bis 2017 gefordert.

Unfallversicherung
(c) proplanta
Dies teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Darin äußerte die Vertreterversammlung ihre „große Sorge“ über die vielerorts gestiegenen Beiträge in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.

Ursächlich seien auch verringerte Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, die zu einem „schwierigen Start“ der neuen landwirtschaftlichen Sozialversicherung in 2013 geführt haben. Auch in den nächsten Jahren sollen die Bundesmittel jährlich um 25 Mio. Euro gekürzt werden. Nur bei Bundesmitteln in Höhe von 200 Mio. Euro könnten die Beiträge der Unfallversicherung stabil gehalten werden, so die Vertreterversammlung.


Die Resolution im Wortlaut:

„Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sieht mit Befriedigung auf den gelungenen Start der SVLFG, die zum 01.01.2013 errichtet wurde. Sie sieht darin eine Grundlage für eine positive Weiterentwicklung der sozialen Sicherung der Unternehmer und Versicherten in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau.

Die Vertreterversammlung hat aber mit großer Sorge die vielerorts gestiegene Beitragsbelastung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zur Kenntnis genommen. Zwar haben Bundesregierung und Parlament die Errichtung der SVLFG durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro flankiert, verteilt auf die Jahre 2012 bis 2014. Die degressive Ausgestaltung führt jedoch in der Praxis nicht nur im laufenden Jahr, sondern auch künftig zu einer weiteren jährlichen Reduzierung der Bundesmittel um jeweils 25 Millionen Euro auf dann insgesamt 100 Millionen Euro in 2015.

Dies hat nicht nur im Jahr 2013 für einen schwierigen Start der SVLFG gesorgt. Es gefährdet darüber hinaus künftig die in den Vorjahren eingeleitete Konsolidierung. Für einen großen Teil der Betriebe, die zudem teilweise aufgrund des neuen bundeseinheitlichen Beitragsmaßstabs mit weiteren Erhöhungen zu rechnen haben, werden die Vorteile der Errichtung eines Bundesträgers durch Bundesmittelkürzungen aufgezehrt.

Eine stabile und verlässliche Finanzierungsgrundlage ist jedoch eine Grundvoraussetzung für eine Akzeptanz des von Politik, Berufsstand und Ehrenamt beschlossenen und umgesetzten Bundesträgers. Dabei spielen die jährlich vom Bund zur Verfügung gestellten Bundesmittel zur Beitragsstabilisierung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung eine wichtige Rolle.

Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau spricht sich deshalb nachdrücklich für eine Bereitstellung von Bundesmitteln in Höhe von 200 Millionen Euro in der Übergangszeit bis 2017 aus. Dies gewährleistet eine stabile Finanzierungsgrundlage für die SVLFG und gewährt die notwendige Zeitspanne, um das Modell „Bundesträger“ erfolgreich für die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau arbeitenden Menschen umsetzen zu können.“ (dbv)
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