Deren Vermehrung wird nämlich nicht nur im Norden durch den
expandierenden
Maisanbau unterstützt. So wuchs die Anbaufläche landesweit von
ca. 100.000 Hektar im Jahr 2005 auf ca. 176.000 Hektar 2010. Die gezielte
Bejagung des Schwarzwilds lässt sich insbesondere auf größeren Parzellen oft
nur umsetzen, wenn in den Maiskulturen so genannte Bejagungsschneisen quasi als
Sichtachsen angelegt werden.
Zur Vereinbarkeit der Bejagungsschneisen mit den Fördervoraussetzungen für die
Gewährung der
Betriebsprämie teilt das Landwirtschaftsministerium in Kiel mit,
dass Bund und Länder sich auf ein bundeseinheitliches Verfahren geeinigt haben.
Danach bleiben Maisschläge einschließlich der bei der Aussaat angelegten
Schneisenflächen für die Betriebsprämie beihilfefähig, wenn im Sammelantrag für
solche Parzellen folgende gesonderte Nutzungscodes (NC) angegeben werden:
- NC 415 für
Silomais mit Bejagungsschneisen, wenn die Schneise aus der
Produktion genommen wird (aktive Begrünung der Schneisenflächen oder
Selbstbegrünung)
- NC 416 für Silomais mit Bejagungsschneisen, wenn die
Schneise mit anderen Kulturen bebaut wird (zum Beispiel Hafer)
(Hinweis: Die vorgenannten NC gelten vorläufig;
spätestens im Antragsverfahren 2011 werden die endgültigen NC bekannt gegeben.)
Durch die gesonderten Nutzungscodierungen können die Behörden solche Flächen
entsprechend kontrollieren.
Sofern Bejagungsschneisen in Silomaisbeständen durch Abhäckseln der
Maispflanzen hergestellt werden, bedarf es den oben dargestellten besonderen
Deklarierungen nicht. Diese Flächen sind im Sammelantrag in Gänze wie
Maisschläge ohne Schneisen mit dem NC 411 zu deklarieren.
Nur bei gleichzeitiger Beantragung von Prämienmaßnahmen, beispielsweise Natura
2000-Prämie, müssen die Schneisenflächen als eigenständige Schläge im
Sammelantrag ausgewiesen werden. (PD)