Lebensmittelverschwendung: Umweltminister drängen auf verbindliche RegelungenKönigswinter - Die Umweltminister der Länder haben den Bund aufgefordert, verbindliche Regelungen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen festzulegen. |
Das derzeit geltende Konzept der Freiwilligkeit sei nicht ausreichend, heißt es in einem im Beschluss der 100. Umweltministerkonferenz (UMK), die am Freitag (12.5.) in Königswinter bei Bonn zu Ende gegangen ist.
Die Ressortchefs der Bundesländer halten zudem Regelungen innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette für eine erfolgreiche Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung für notwendig. Hierzu zählen sie auch eine übersichtliche und eindeutige Datenlage über das Ausmaß des Problems. So würden bislang Verlustmengen, die während der Ernte landwirtschaftlicher Rohstoffe und bei der Aufzucht von Tieren entstünden, nicht als Lebensmittelabfälle bewertet. Hierzu zählten Verluste, die beim Wachsen oder bei der Aufzucht zu beklagen seien.
Bei pflanzlichen Produkten handele es sich dabei oft um mechanische Beschädigungen oder um Ware, die aufgrund ästhetischer Makel aussortiert werde, bei tierischen Produkten etwa um zerbrochene Eier, verschüttete Milch oder Tiere, die vor der Schlachtung gestorben oder verletzt seien.
Von der anstehenden Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie der Überarbeitung der EU-Vermarktungsregeln erwartet die UMK, dass schwerpunktmäßig auch die Aspekte der Lebensmittelverluste überarbeitet werden und damit eine Anpassung des nationalen Rechts einhergeht. Darüber hinaus forderten die Minister den Bund zur Prüfung auf, wie der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und die – produktion sowie die Gastronomie verpflichtet werden können, Maßnahmen zur Vermeidung von Verlusten und der Verschwendung von Lebensmitteln zu ergreifen sowie unverkaufte, noch für den Verzehr geeignete Lebensmittel für soziale Zwecke oder als Spende freizugeben.
Kritik übte die UMK am Mindesthaltbarkeitsdatum (MDH). Nach ihrer Auffassung trägt es in seiner bestehenden Form mit dazu bei, noch verzehrfähige Lebensmittel wegzuwerfen. Daher forderten die Ressortchefs den Bund auf, sich in Brüssel für eine Anpassung des Rechtsrahmens einzusetzen, indem eine Ausnahmeliste erstellt wird.
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