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02.04.2017 | 01:50 | Arbeitnehmerüberlassung 
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Leiharbeiter erhalten mehr Rechte

Berlin - Die Ansprüche von Leih- und Zeitarbeitern in Deutschland werden von April an gestärkt. Wenn Leiharbeiter länger als 18 Monate im gleichen Betrieb arbeiten, müssen sie übernommen werden.

Arbeitnehmerüberlassung
(c) proplanta
Nach dem neuen Gesetz haben sie zudem spätestens nach neun Monaten Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte. Ebenfalls zum 1. April steigt das Schonvermögen in der Sozialhilfe. Folgende Neuregelungen treten im April in Kraft:

Leiharbeit: Im Deutschland gibt es etwa eine Million Beschäftigte in Leih- und Zeitarbeit. Mit dem Gesetz wird eine Höchstdauer für die Überlassung an andere Betriebe von 18 Monaten eingeführt. Danach müssen Leiharbeitnehmer übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen.

Tarifpartner können sich nach Angaben der Bundesregierung auf eine längere Überlassung einigen. Spätestens nach neun Monaten müssten Leiharbeiter das gleiche Arbeitsentgelt bekommen wie vergleichbare Stammbeschäftigte.

Außerdem dürften Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Leiharbeit könne zudem nicht als Werkvertrag kaschiert werden.

Schonvermögen: Der Vermögensfreibetrag von Beziehern der Sozialhilfe steigt nach Angaben der Bundesregierung ab 1. April von 2.600 auf 5.000 Euro. Davon profitierten Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der höhere Freibetrag gelte auch für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigten, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige.

Telemedizin: Für Video-Sprechstunden zur Nachsorge sowie Auswertung von Röntgenbefunden erhalten Vertragsärzte nach Angaben der Bundesregierung ab 1. April eigene Abrechnungspositionen. Damit hätten Arzt und Patient einen alternativen Weg für Arztkonsultationen, wichtig vor allem im ländlichen Raum.

Energie: Ab 1. April erhalten Heizanlagen, die mit Holz - inklusive Pelletheizungen - oder Kohle befeuert werden, erstmals das EU-Energielabel. Hierunter fallen nach Angaben der Bundesregierung sogenannte Festbrennstoffkessel bis 70 Kilowatt. Die Skala reiche von Energieeffizienzklasse A++ bis Energieeffizienzklasse G.
dpa
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Kommentare 
cource schrieb am 02.04.2017 08:45 Uhrzustimmen(31) widersprechen(22)
die leiharbeiter sind der leihbude und dem einsatzunternehmen schutzlos ausgeliefert - die stammbelegschaft kann im auftrag des unternehmens den leiharbeiter "freiwillig" zur selbstkündigung bewegen oder vor ablauf der frist zur übernahme "betriebsbedingt" kündigen - die heutigen arbeitsbedingungen sind vergleichbar mit der leibeigenschaft im feudalismus - schande über die verräterpartei SPD
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