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15.11.2011 | 09:42 | Pflanzenschutzgesetz 

Licht und Schatten im neuen Pflanzenschutzrecht

Berlin - Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts verabschiedet, mit dem in Deutschland zentrale Bereiche des neuen EU-Pflanzenschutzpaketes umgesetzt werden.

Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht Licht und Schatten im neuen Pflanzenschutzrecht und erwartet mit Blick auf die abschließenden Beratungen im Bundesrat noch Nachbesserungen. So gelte es, auf Verschärfungen gegenüber dem EU-Recht unter anderem bei der Sachkunde und der Fortbildung zu verzichten. Im Rahmen der anstehenden Diskussionen zum nationalen Aktionsplan und den nachgelagerten Verordnungen müsse es zudem darum gehen, eine verhältnismäßige und praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regelungen zu erreichen und übermäßige Bürokratie bei Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmittel zu vermeiden.

Die neue zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln müsse nun auch tatsächlich dazu genutzt werden, die Zulassung zu harmonisieren und hiermit die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern.

In einer Erklärung zum neuen Pflanzenschutzrecht machte das Präsidium des DBV in seiner Novembersitzung noch einmal deutlich, dass der Schutz der Kulturpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen unabdingbar zur Sicherung der Ernten und der Qualität landwirtschaftlicher Produkte sei. Die Versorgung einer bis 2050 auf 9 Milliarden Menschen wachsenden Weltbevölkerung könne nur gelingen, wenn Schutzmaßnahmen vor Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern möglich blieben. Um Verbraucher, Umwelt und Anwender gleichermaßen zu schützen, bestehe in Deutschland bei der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln seit vielen Jahren ein hohes Schutzniveau und strenge Regelungen, heißt es beim DBV.

Das DBV-Präsidium weist in seiner Erklärung zudem darauf hin, dass die Harmonisierungs­bestrebungen der EU keinesfalls durch neue nationale Verschärfungen konterkariert werden dürfen. Maßgeblich müsse die Grundrichtung des EU-Rechts sein, die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren, dabei aber den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht in Frage zu stellen. Im Vordergrund müssten Bestrebungen zur Steigerung der Effizienz stehen und nicht pauschale Mengenreduzierungen und Anwendungsverbote.

Mit der Umsetzung des EU-Rechts im nationalen Pflanzenschutzgesetz verbinden die Landwirte zudem die Erwartung nach einheitlichen Standards bei der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Hiermit müssen die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen reduziert oder die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln verbessert werden. (dbv)
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