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04.07.2014 | 00:08 | Gewässerschutz 

Mecklenburg-Vorpommern will Nährstoffeinträge in Gewässer senken

Schwerin - Die Nähr- und Schadstoffeinträge in Gewässer konnten seit der 1990 durch Investitionen von ca. 2,5 Mrd. € in die Abwasserbeseitigung in 571 zentrale Kläranlagen und 49.000 biologische Kleinkläranlagen deutlich verringert werden.

Nährstoffeinträge
(c) proplanta
Beispielsweise reduzierten sich die Phosphoreinträge dadurch von 614 t auf aktuell 191 t. Beim Nitrat sind hingegen nur geringfügige Verringerungen in den Gewässern festzustellen.

„Daran werden wir weiter arbeiten, um die Gewässer für nachfolgende Generationen zu erhalten. Denn ohne sauberes Wasser können wir kein gesundes Leben“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, gestern in Schwerin.

Natürlich spielt auch die Landwirtschaft eine wichtige Rolle für den Zustand des Wassers. Daher möchte der Minister die Gelegenheit nutzen, um an das Konzept zu Minderung diffuser Nährstoffeinträge zu erinnern: „Wir alle müssen uns unserer Verantwortung für die kommenden Generationen bewusst sein. Dazu zählt natürlich auch und gerade die Landwirtschaft. Aber immer pauschal die Landwirtschaft anzuprangern, hilft nicht das gemeinsame Ziel zu erreichen“, so der Minister.

Zum Schutz der Gewässer sind rechtlich verbindliche Vorgaben, wie das Wasserhaushaltsgesetz, die in der Überarbeitung befindliche Bundes-Düngeverordnung, das Pflanzenschutzgesetz sowie die Kontrollen nach Cross Compliance vorhanden. Pflanzenschutz und Düngung sollen von den Landwirten nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis durchgeführt werden.

Für Pflanzenschutzmittelanwendungen gelten die spezifischen Abstandsauflagen der einzelnen Pflanzenschutzmittel. Ist kein Abstand ausgewiesen, regelt das Pflanzenschutzgesetz, dass bei optimalen Anwendungsbedingungen mindestens ein Abstand von einem Meter zur Böschungsoberkante eingehalten werden muss.

Auch verstärkt die Landesregierung ihre Bemühungen zur Umsetzung der europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die jüngst vom Bund übernommen Flächen werden auch für die Umsetzung der WRRL genutzt. Außerdem wird einer Arbeitsgruppe „Umsetzung WRRL“ in Zukunft eingesetzt.

In dieser Arbeitsgruppe sollen nach Möglichkeit verschiedene Akteure, beispielsweise der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände, die unteren Wasserbehörden und die unteren Umwelt- Naturschutzbehörden, aber auch kommunale Spitzenverbänden, der Bauernverband eingebunden werden. Wesentliches Ziel soll eine verbesserte Information, Kommunikation und Abstimmung zwischen den verschiedensten Akteuren sein.

„Auch in der neuen Förderperiode (ab 2015) werde ich dafür Sorge tragen, dass die bestehenden Förderprogramme noch weiter flankiert werden. So ist geplant, zukünftig weitere Maßnahmen der Gewässerentwicklung, zum Beispiel den Einbau von Störsteinen, ökologische Uferbefestigungen mittels Lebendverbau aber auch Galeriewälder entlang der Flussläufe förderfähig zu machen“, hob Dr. Backhaus hervor.

Außerdem erhalten die Agrarumweltmaßnahmen der neuen Förderperiode Programme zur Förderung von Gewässerrand-, Errosionsschutz-, Schonstreifen sowie Blühflächen. Dafür werden 28 Mio. € Fördermittel zur Verfügung gestellt. Schließlich müssen zukünftig 5 % der Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche bereitgestellt werden.

Desweiteren sollen 10 Mio. € für die Umwandlung von Acker in Dauergrünland verwendet werden. „Das wird zu einer naturnahen Gewässerentwicklung sowie zu einer Reduktion der Einträge oder zu einer Nährstoffretention beitragen“, betonte der Minister. Nicht zu vergessen ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, für die bisher Investitionen in Höhe von ca. 100 Mio. € getätigt worden sind.

Für die Zukunft werden weitere 83 Mio. € veranschlagt. „Die geplanten Maßnahmen werden die Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand bringen“, unterstrich Minister Dr. Backhaus. (Pd)
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