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02.04.2011 | 08:16 | Förderung der Biogasnutzung 

Minister Lindemann begrüßt den Beschluss der Agrarministerkonferenz zur anstehenden EEG-Novelle

Hannover/Jena - In Niedersachsen wurden mit dem Ausbau der Biogasnutzung in Deutschland und Europa Maßstäbe gesetzt und eine positive Entwicklung im ländlichen Raum stimuliert.

Biogasanlage
Für die 2010 betriebenen und im Bau befindlichen Biogasanlagen in Niedersachsen konnte ein Flächenbedarf von etwa 220.000 ha (rund 8,5 % der niedersächsischen landwirtschaftlich genutzten Fläche) mit deutlichen regionalen Unterschieden festgestellt werden. Außerdem werden schon heute mit annähernd 12 Millionen Tonnen Gülle und rd. 1,4 Millionen Tonnen Bioabfälle mehr als 50 % der Gärsubstrate aus Reststoffen und landwirtschaftlichen Nebenprodukten gewonnen.

Niedersachsen steht mit einem Anteil von über 30 % an der gesamten deutschen Stromerzeugung aus Biogas an der Spitze. Dadurch wird mit einer Treibhausgasvermeidung von fast 3 Millionen Tonnen ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die möglichen Änderungen des EEG bei der Vergütung von Strom aus Biogas sind daher für Niedersachsen von großer Bedeutung.

Die bisherigen EEG-Regelungen müssen jedoch an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Das komplexe Boni-System für Energiepflanzen, Gülle, Kraftwärmekopplung, Technologie, Emissionsminderung und Landschaftspflegematerial hat sich als sehr kompliziert erwiesen. Verbunden hiermit sind außerdem aufwendige Kontrollmechanismen, Umweltgutachten und großen Rechtsunsicherheiten. Deshalb müssen diese Regeln für die Vergütung von Strom aus Biomasse nach den Vorstellungen der Agrarministerkonferenz insgesamt deutlich vereinfacht werden.

Die Einspeisevergütung muss dabei so gestaltet werden, dass künftig vorrangig Biogasanlagen mit einer marktfähigen Kraftwärmenutzung oder mit einer Gasaufbereitung und Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zu betreiben sind. Aus Klimaschutzgründen ist auch der Bau kleiner güllebasierter Biogasanlagen bis 500 kW noch stärker voranzutreiben. „Gülleanlagen" können bei Ausnutzung des vorhandenen Güllepotenzials durch die Verminderung der Methanemissionen gegenüber herkömmlicher Güllewirtschaft deutliche Beiträge zum Klimaschutz leisten. (PD)
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