Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) müsse in ihrer Bewertung der Expertise der hiesigen Bundesinstitute folgen, die die Beizung als sicherste Methode ansähen, sagte Rukwied diese Woche in Berlin.
Der DBV-Präsident berichtete von erheblichen Fraßschäden durch Herbstschädlinge wie
Rapserdfloh und Kleine
Kohlfliege, die regional zu einem schlechten Zustand der Rapsbestände geführt hätten. Für eine endgültige Abschätzung der Auswirkungen des Neonikotinoidverbotes müsse allerdings die kommende Ernte abgewartet werden. Bei entsprechender Witterung könnten die Rapsbestände zum Teil darunter leiden, dass den Pflanzen die Pfahlwurzel fehle und somit die Wasserversorgung unzureichend sein könnte. Allerdings werde es dann schwierig sein, die Schäden ausschließlich dem fehlenden Beizschutz zuzuschreiben, weil es im Herbst auch Schädigungen durch Schnecken gegeben habe, gab Rukwied zu bedenken.
Unterdessen hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt angekündigt, er werde sich dafür einsetzen, dass die Überprüfung der bestehenden europarechtlichen Beschränkungen für Neonikotinoide und die erneute Risikobewertung auf EU-Ebene schnellstmöglich zum Abschluss kommen. Hier müssten im Rahmen einer fachlich fundierten Bewertung der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Tiere absolute Priorität haben, erklärte der Minister heute in Berlin. (AgE)