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06.03.2009 | 18:56 | Verordnung 

Neue Einfuhrregeln für Fleisch- und Milchprodukte in die EU

Brüssel - Die Europäische Kommission erließ gestern eine Verordnung über die Einfuhr für den persönlichen Verbrauch bestimmter Mengen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs durch Reisende in die Gemeinschaft.

Käse
(c) proplanta
Die Verordnung wird am 1. Mai 2009 in Kraft treten und die derzeit geltenden Bestimmungen ersetzen. Der neue Rechtsakt soll der Öffentlichkeit die Regeln für die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Europäische Union deutlich machen. Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die Reisende im Gepäck mitbringen oder per Post in die EU einführen, stellen ein potenzielles Risiko für die Gesundheit der Tierbestände in der EU dar, da so bestimmte Tierkrankheiten wie Maul- und Klauenseuche oder auch für den Menschen gefährliche Krankheiten eingeschleppt werden können. Daher kommt der Bevölkerung eine wichtige Rolle in dem Bemühen zu, diese Krankheiten aus der EU herauszuhalten.

Die für Gesundheit zuständige Kommissarin Androulla Vassiliou sagte dazu: „Diese Verordnung entspricht dem Motto der Kommission für die Tiergesundheit: ‚Vorbeugen ist besser als Heilen’. Wird die Verbreitung bestimmter Tierkrankheiten nicht verhindert, so kann dies die Gesundheit nicht nur der Tiere, sondern auch der Menschen gefährden. Viele, ja immer mehr Menschen reisen in die EU ein oder über die EU in andere Regionen. Reisende können mithelfen, die Verbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern, indem sie sich über die Risiken informieren und bei der Rückkehr aus Drittländern in die EU keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs mitbringen."

Grundsätzlich dürfen im Reisegepäck Fleisch, Milch oder daraus gewonnene Erzeugnisse aus Drittländern nicht in die EU eingeführt werden. Damit dieser Grundsatz unmissverständlich klar ist, wurde während der Europäischen Veterinärwoche 2008 (10.—16. November 2008) eine Sensibilisierungskampagne für alle Reisenden mit dem Ziel EU durchgeführt.

Es stehen Poster in 35 Sprachen zur Verfügung, die in Häfen, Flughäfen und anderen EU-Einreisestellen ausgehängt werden können, damit die Passagiere über die Vorschriften und ihre Gründe informiert sind - vor Reiseantritt, aber auch während der Reise. Zusätzlich wurde ein Video in 35 Sprachen produziert, das an EU-Einreisestellen - insbesondere in Flughäfen - sowie an Bord in die EU einfliegender Maschinen gezeigt werden soll. 

Gemäß der neuen Verordnung dürfen Reisende im Gepäck Fleisch, Milch oder daraus gewonnene Erzeugnisse aus Drittländern nicht in die EU mitbringen; ausgenommen sind Erzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von höchstens zehn Kilogramm aus Kroatien, den Färöer-Inseln, Grönland oder Island.

Eine weitere Ausnahme besteht für Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung, sofern diese Erzeugnisse ein Gesamtgewicht von 2 kg nicht überschreiten und folgende Bedingungen erfüllen:
  • sie müssen vor dem Öffnen nicht gekühlt werden;
  • es handelt sich um verpackte Markenprodukte zum direkten Verkauf an den Endverbraucher, und
  • die Packung ist nicht geöffnet, es sei denn, sie ist gegenwärtig in Gebrauch.
Fischereierzeugnisse (Fisch im engeren Sinn, aber auch bestimmte Krusten- bzw. Weichtiere wie Garnelen, Hummer, nicht lebende Miesmuscheln und Austern) dürfen Reisende in die EU mitbringen bzw. senden, sofern das Gesamtgewicht 20 kg oder das Gewicht eines Fischs (maßgeblich ist der höhere der beiden Werte) nicht übersteigt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Fischereierzeugnisse aus den Färöern und Island.

Andere tierische Erzeugnisse, wie etwa Honig, lebende Hummer, lebende Miesmuscheln und Schnecken, dürfen Reisende bis zu einem Gewicht von 2 kg in die EU mitbringen.

Diese Beschränkungen gelten nicht für die Beförderung tierischer Erzeugnisse zwischen den 27 Mitgliedstaaten der EU und für tierische Erzeugnisse aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. (EU)
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