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03.04.2023 | 16:18 | Digitalisierung 

Neue Gigabit-Richtlinie: Internet-Booster für ländlichen Raum

Berlin - Flächendeckende, hochleistungsfähige digitale Infrastrukturen sind Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Land.

Gigabit-Richtlinie
Gemeinsam die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Regionen beseitigen. (c) Heiko Barth - fotolia.com
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in ländlichen Räumen ein und unterstützt das bundesweite Förderprogramm unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Das Ziel: Gemeinsam die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Regionen beseitigen.

Dazu sagt die Parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller: „Wir fördern dort, wo es den größten Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung gibt. Unser Internet-Booster für den ländlichen Raum sorgt nicht nur für eine schelle Verbesserung der digitalen Anbindung, sondern sorgt auch für die Angleichung der Lebensverhältnisse. Damit erhöhen wir auch die Lebensqualität in den ländlichen Räumen. Der Clou: Alle Adressen eines Fördergebiets können einen Glasfaseranschluss erhalten – so binden wir selbst weit abgelegene Höfe an.“

Dort, wo ein privatwirtschaftlicher Glasfaserausbau alleine nicht rentabel ist – meist in ländlichen Räumen – wird der Ausbau durch das Förderprogramm des Bundesdigitalministeriums unterstützt. In 2023 stellt der Bund drei Milliarden Euro für den Ausbau der Glasfaserinfrastrukturen zur Verfügung.

Hintergrund

Ländliche Räume werden durch eine digitale Anbindung attraktiver und lebenswerter. So wird die Voraussetzung geschaffen, datengestützt regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen oder telemedizinische Anwendungen die Überwachung und Behandlung von Patientinnen und Patienten aus der Ferne ermöglichen. Digitale Technologien können auch dazu beitragen, die Landwirtschaft nachhaltiger, tiergerechter, ressourcenschonender, effizienter und somit resilienter zu machen.

Beispielsweise können digitale Technologien dazu beitragen, den Einsatz von Düngemitteln zu optimieren, um die Pflanzen besser zu versorgen bei gleichzeitiger Verbesserung des Ressourcen- und Umweltschutzes. Digitale Sensoren leisten wiederum einen wesentlichen Beitrag zu mehr Tierwohl. Dazu müssen Daten übertragen und ausgewertet werden. Eine schnelle digitale Anbindung landwirtschaftlicher Betriebe sind die Voraussetzung dafür.

Laut aktuellen Daten verfügen 68 % der deutschen Privathaushalte über einen Gigabitanschluss. Nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 1.0 war die Förderung für schwer erschließbare Einzellagen (Adressen, die mehr als 400 Trassenmeter vom letzten Glasfaseranschlusspunkt entfernt waren) begrenzt. Nach Berechnungen des BMEL sind ca. 25 % der schwer erschließbaren Einzellagen landwirtschaftliche Betriebe. Diese Begrenzung fällt nunmehr weg.

In der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 müssen alle förderfähigen Adressen ohne Begrenzung der Fördersumme berücksichtigt werden. Nach Wegfall der sog. „Aufgreifschwelle“ von 100 Mbit/sec im Download ist seit Januar 2023 grundsätzlich die Förderung von Gigabitanschlüssen auch oberhalb dieser Schwelle möglich. Die Gigabit-Richtlinie des Bundes 1.0, die noch an die Aufgreifschwelle gebunden ist, lief Ende 2022 aus.
BMEL
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