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01.08.2014 | 07:54 | Gesetzesänderungen zum 1. August 

Neue Regelungen bei Mindestlohn und Heimtierhandel

Berlin - Zum Monatswechsel treten an diesem Freitag mehrere Neuregelungen in Kraft - unter anderem für Familien, Geldanleger, Arbeitnehmer und Tierfreunde.

Mindestlohn-Regelung
(c) proplanta

Familien



Das umstrittene Betreuungsgeld für zu Hause betreute Kleinkinder steigt von bisher 100 auf 150 Euro im Monat. Beantragen können es Eltern, die ihr ab 1. August 2012 geborenes Kind nicht in einer Kita oder von einer Tagesmutter hüten lassen. Die Leistung wird vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag des Kindes gezahlt.

Mindestlohn



Die 100.000 Beschäftigten der Fleischwirtschaft haben nun einen Mindestlohn. Künftig darf niemand weniger als 7,75 Euro pro Stunde verdienen. Ab Dezember soll der Mindestlohn dann in Stufen bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro steigen.

Für 115.000 Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk steigen die Mindestlöhne - in den alten Bundesländern auf 12,50 Euro, in den neuen Ländern auf 10,50 Euro und in Berlin auf 12,30 Euro.

Tiere



Für den Handel mit Heimtieren gelten strengere Vorschriften. In Zoogeschäften müssen Kunden, die erstmals ein bestimmtes Tier kaufen, schriftliche Informationen mitbekommen - etwa zu Ernährung und Unterbringung.

Hundeschulen müssen eine amtliche Erlaubnis beantragen. Für die Einfuhr von Wirbeltieren werden eine Erlaubnis und Nachweise zu Sachkunde und Zuverlässigkeit Pflicht. Die Regeln gelten für Wirbeltiere. Dazu gehören Katzen, Hunde, Fische und Vögel.

Geldanlage



Für Anlage-Beratungen, bei denen der Kunde einem Experten ein Honorar zahlt, gilt nun eine gesetzliche Regelung. Honorarberater werden in ein öffentliches Register eingetragen und dürfen nicht mehr für eine Provision arbeiten, die Anbieter von Finanzprodukten für Vermittlungen zahlen.

Das Gesetz gilt für Wertpapiere und Vermögensanlagen. Ausgenommen sind etwa Kapitallebensversicherungen, Bausparpläne und Spareinlagen. Eine Gebührenordnung für Honorare gibt es nicht. Oft kostet eine Stunde der Branche zufolge etwa 150 Euro.

Zahlungsmoral



Firmen sollen besser davor geschützt werden, lange auf unbezahlten Rechnungen ihrer Geschäftspartner sitzenzubleiben. Dafür gelten schärfere Regeln, wenn Firmen oder öffentliche Auftraggeber in Verzug geraten. Unter anderem sollen Zahlungsfristen in der Regel nicht länger als 30 Tage sein. Der gesetzliche Verzugszins wird um einen Punkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben.

Energie



Das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt verbindliche Ausbauziele für Ökostrom, Förderkürzungen und mehr Wettbewerb fest. Damit sollen die Kosten beim Grünstrom-Ausbau bis 2017 zumindest stabil bleiben. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt über die Stromrechnung derzeit netto 218 Euro Ökostrom-Umlage im Jahr. (dpa)
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