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04.07.2010 | 05:55 | Gentechnik-Gesetz 

Neues zur Gentechnik: Karlsruhe prüft Gesetz - Milchprodukte aus Köln "ohne Gentechnik"

Bonn - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt strittige Grundsatzfragen des Gentechnikrechtes.

Justizia
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Das Gentechnik-Gesetz regelt das Nebeneinander von konventionellen und gentechnisch veränderten Agrarprodukten. Es führe zu einer "garantieartigen Sonderhaftung" für den landwirtschaftlichen Einsatz von genmanipulierten Organismen, da das Haftungsrisiko einseitig auf die Verwender von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verlagert werde, argumentiert das Land Sachsen-Anhalt als Klägerin.

Außerdem werde jeder Freisetzungsversuch für die Forschung und die beteiligten Unternehmen zu einem "unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko". Ungerührt davon bringt man sich auf den Lebensmittelmärkten derweil in Position. So stellte die Friesland Campina Molkereigenossenschaft Mitte Juni 2010 in Köln den zweiten Schritt ihres Projektes "Traditionelle Fütterung und ohne Gentechnik" für ihr Landliebe-Sortiment vor.

Nach dem wirtschaftlichen Erfolg mit der "ohne Gentechnik" ausgelobten Trinkmilch hat man nun weitere Molkereiprodukte des Basissortimentes (Butter, Schichtkäse, Schlagsahne, Naturjogurt) hinzu genommen. In den letzten drei Jahren war der Absatz der Trinkmilch um acht Prozent gewachsen.

Fast 1.000 Betriebe, davon 800 aus der Region, produzieren nun nach einem ausgefeilten Fütterungskonzept für die Sortimentserweiterung. Die Landwirte erhalten hierfür einen Cent pro Liter Milch Zuschlag auf den Basisauszahlungspreis. Zum Gesamtkonzept gehören außerdem eine aufwändigere Verarbeitung und strengere Vorgaben für Zutaten, Zusatzstoffe und Aromen. (aid)
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