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28.06.2017 | 08:49 | Bio-Patent 

Neuregelung für Patente auf Züchtungen

München - Die Europäische Patentorganisation will die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren neu regeln.

Patente auf Züchtungen?
Seit Jahrhunderten züchten Menschen Pflanzen und Tiere mit nützlichen Eigenschaften. Heute können sich Firmen konventionelle Züchtungen mit einem Patent schützen lassen. Das ist eine umstrittene Praxis, die nun in Den Haag neu geregelt werden soll. (c) proplanta
Die 38 Vertragsstaaten wollen am Mittwoch und Donnerstag über einen Entwurf beraten, nach dem durch Kreuzung und Selektion gezüchtete Pflanzen und Tiere sowie die daraus hergestellten Produkte künftig keinen besonderen Schutz mehr erhalten. Die Sitzung des Verwaltungsrats findet in Den Haag statt. Gentechnisch veränderte Pflanzen sollen wie bisher patentierbar bleiben.

Ein besonders gesunder Brokkoli, eine speziell für Ketchup geeignete Tomate, eine besondere Gerste und das daraus gebraute Bier: Speziell gezüchtete Pflanzen sind nach Auffassung der Industrie schützenswerte Erfindungen.

Rund 80 Patente hat das Europäische Patentamt (Epa) in München nach eigener Angabe auf konventionell gezüchtete Pflanzen oder auch daraus hergestellte Produkte erteilt. Patentgegner kritisieren dies seit vielen Jahren.

Rund 320 von der geplanten Neuregelung betroffene Anmeldungen liegen beim EPA vor. «Sie werden dann einzeln auf ihre Übereinstimmung mit der neuen Regelung überprüft», sagte Epa-Pressesprecher Rainer Osterwalder. Das Epa habe den Auftrag, Neuheiten in allen Bereichen der Technik zu patentieren, auch wenn sie Pflanzen oder Tiere betreffen. Bei der geplanten Regelung handele es sich um eine Einschränkung durch Präzisierung.

Die bereits abschließend erteilten Patente auf Tomate und Brokkoli wären nach der neuen Regelung vermutlich nicht mehr möglich, hätten aber vor dem Epa trotzdem Bestand. Gegen das Patent auf die Gerste haben Patentgegner Einspruch eingelegt. Wahrscheinlich aber wird die geplante Neuregelung in diesem und ähnlichen Fällen keinen Einfluss haben, da die Mutationen bei der Gerste laut Osterwalder durch chemische Behandlung und nicht durch biologische Verfahren entstanden sind.

Bei chemischen Verfahren werden zufällige Mutationen im Erbgut von Pflanzen erzeugt und anschließend besonders günstige Varianten herausgepickt. Bei gentechnischen Verfahren werden hingegen gezielt bestimmte Gene verändert.

Die Gegner der geplanten Neuregelung bemängeln, dass nicht unterschieden werde, ob Ergebnisse durch chemische Verfahren oder durch Gentechnik erzielt wurden. Der Entwurf schaffe Schlupflöcher und erlaube weitreichende Ausnahmen.

«Das Epa will großen Saatgutkonzernen wie Monsanto und Bayer auch in Zukunft Monopolrechte an konventionellem Saatgut gewähren. Sogar Pflanzen und Tiere mit zufälligen Gen-Kombinationen sollen ausdrücklich als patentfähige Erfindungen gelten», sagt Georg Janßen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in Deutschland. «Damit unterläuft das Epa den breiten Konsens in Politik und Zivilgesellschaft, dass konventionelle Züchtung nicht patentierbar sein darf.»

Werden Pflanzen und Tiere patentiert, können sie von anderen Züchtern nur noch nach Erlaubnis der Patentinhaber genutzt werden. Davon profitierten vorwiegend große Konzerne, sagt Christoph Then, Sprecher des Bündnisses «Keine Patente auf Saatgut».

Mittelständische Züchter würden aus dem Markt gedrängt. Landwirte und Verbraucher gerieten in wachsende Abhängigkeit von Konzernen. Then nannte den Entwurf eine Mogelpackung. «Die Politik muss jetzt endlich gegensteuern, damit es nicht zu einem Ausverkauf unserer Ernährungsgrundlagen kommt.»
dpa
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