Laut einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg muss Niedersachsen die vom
NABU beantragten Daten vorerst sichern. Das hat die Umweltschutzorganisation am vergangenen Mittwoch (18.1.) mittgeteilt.
Hintergrund ist, dass sich Niedersachsen bislang weigert, die Daten herauszugeben. Dagegen hat der NABU geklagt. Das OVG Lüneburg entschied nun, dass die Daten von der
Landwirtschaftskammer gesichert werden müssen, bis entschieden ist, ob das Land zur Herausgabe verpflichtet ist. Das übliche Vorgehen, die Aufzeichnungen nach Jahren zu löschen, ist nicht zulässig. Für den NABU ist dieses Urteil ein „wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und zum Schutz von Kleingewässern“.
Wenn man die Risiken durch Pflanzenschutzmittel verringern wolle, müsse man auch wissen, wie umfangreich der Einsatz vor Ort sei. Doch noch ist der Rechtsstreit nicht abgeschlossen. Niedersachsen ist zwar verpflichtet, die Einsatzdaten zu speichern, bleibt aber weiterhin das einzige Bundesland, das die Daten nicht herausgeben will. Ein Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg ist hierzu anhängig.
Der NABU fordert seit langem, dass Einsatzdaten von Pflanzenschutzmitteln bundesweit dauerhaft verfügbar gemacht werden. Nach jahrelangem Streit hatte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof im Juni 2021 in zweiter Instanz den Informationsanspruch der Umweltschutzorganisation auf Herausgabe der Daten bestätigt. Daraufhin entschieden sich weitere Bundesländer, die Informationen herauszugeben. Niedersachsen ist das einzige Bundesland, dem eine Anfrage des NABU vorliegt, und das eine Herausgabe noch prüft.