Eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung habe das Kabinett am Dienstag frei gegeben, teilte
Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) in Hannover mit. Kastenstände sind kleine abgeteilte Buchten in den Ställen, in denen die
Sauen einzeln gehalten werden.
«Die Haltung von
Muttersauen in engen Fangkörben, in denen sich die Tiere nicht drehen und frei bewegen können, ist nicht tiergerecht», sagte Meyer. Nach einer Übergangsphase sollen Sauen bis eine Woche vor Geburt ihres Nachwuchses nur noch in Gruppen gehalten werden.
Hintergrund ist ein vom Bundesverwaltungsgericht bestätigtes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, wonach die bislang praktizierte Haltung von Sauen in den Kastenständen nicht erlaubt ist.
Für den erforderlichen Umbau der Ställe solle der Bund Fördermittel bereitstellen, bei Neubauten soll sofort auf den
Kastenstand verzichtet werden, forderte Meyer. Für bestehende Ställe soll eine
Übergangsfrist von längstens zehn Jahren gelten. In Einzelfällen sollen auch verlängerte Fristen möglich sein.