(c) proplanta Das kündigte Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» an. Die Verordnung soll demnach aber nicht komplett zurückgenommen werden. Erst am Donnerstag waren Futter- und Lebensmittelhersteller mit Klagen gegen die Gebührenverordnung gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte festgestellt, dass das Land Niedersachsen berechtigt sei, die Kosten für diese Kontrollen - anders als bisher - in erheblichem Umfang den Betrieben aufzuerlegen.
Die Kammer hatte drei Prozesse herausgegriffen und als Pilotverfahren entschieden. Eine Klägerin sei mit zu hohen Gebühren belastet worden, ihre Klage hatte daher teilweise Erfolg. Die Kammer kritisierte die Gebührenfestsetzung allerdings als zu pauschal. Allein am Oldenburger Verwaltungsgericht sind rund 400 Klagen anhängig.
Landwirtschaftsminister Meyer begrüßte in dem Blatt die Entscheidung der Richter. Diese bestätige die Linie der Landesregierung, «aufgrund zahlreicher Futtermittel- und Lebensmittelskandale in der Vergangenheit durch verstärkte Kontrollen für mehr Verbraucherschutz und im Übrigen auch Schutz der Landwirte zu sorgen». (dpa/lni)
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