Sie haben damit einen Monat länger Zeit, die freiwilligen Fördermaßnahmen für umwelt-, klima- und ressourcenschonende Anbauverfahren und eine gewässerschonende und naturschutzgerechte Landbewirtschaftung zu beantragen.
Das im März 2022 gestartete
Antragsverfahren für AUKM für die Förderperiode der Gemeinsamen
Agrarpolitik (
GAP) von 2023 bis 2027 ist gut angelaufen. Die GAP-Reform und die zahlreichen neuen Fördermaßnahmen führten bei interessierten Landwirtinnen und Landwirten zu vielen Rückfragen, so dass die übliche
Antragsfrist (15. Mai) für die neuen AUKM bereits bis zum 30. Juni 2022 hinausgeschoben wurde.
Nun soll eine letztmalige Verlängerung der Antragsfrist bis zum 1. August 2022 erfolgen, um eine umfassende Beratung der landwirtschaftlichen
Betriebe zu gewährleisten.
Mehr Informationen zur Fristverlängerung finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums www.ml.niedersachsen.de/aukm .