Hans-Peter Friedrich (c) Dt. Bundestag_Achim Melde
Das Verfahren wegen des Verdachts auf Verletzung von Dienstgeheimnissen sei zwar eingeleitet worden. Bislang gebe es aber keine Ermächtigung des Bundesinnenministeriums, um tatsächlich ermitteln zu können, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag. «Wir warten.»
Friedrich war im Februar als Agrarminister zurückgetreten. Er hatte im Oktober 2013 als damaliger Innenminister SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name des SPD-Politikers Sebastian Edathy bei Ermittlungen im Ausland im Zusammenhang mit Kinderpornografie aufgetaucht war.
Das Ersuchen der Berliner Behörde war am vergangenen Dienstag im Bundesinnenministerium eingegangen und wird dort geprüft.
Im Strafgesetzbuch ist in Paragraf 353b geregelt, dass die Verletzung von Dienstgeheimnissen - zum Beispiel von Amtsträgern - nur mit Ermächtigung verfolgt werden kann. (dpa)