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01.07.2015 | 12:38 | Mindestlohn-Gesetz 

Noch nicht alle profitieren vom Mindestlohn

Berlin - Auch ein halbes Jahr nach Einführung des Mindestlohns in Deutschland stehen vielen Beschäftigten entsprechende Lohnerhöhungen erst noch bevor.

Mindestlohn-Gesetz
Niedrigverdiener in Deutschland profitieren seit einem halben Jahr vom Mindestlohn - alle? Zum Halbjahresjubiläum der Lohnuntergrenze rücken die Branchen in den Fokus, bei denen der Lohn erst noch angehoben wird. (c) proplanta
«Wir haben nicht nur die Wirkung des Mindestlohns seit dem 1. Januar», sagte das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Stefan Körzell, der Deutschen Presse-Agentur anlässlich des Halbjahresjubiläums der Lohnuntergrenze am 1. Juli in Berlin.

«So profitieren die Beschäftigten im Friseurhandwerk ab August», sagte Körzell. «Überall dort, wo es handlungsfähige Tarifvertragsparteien gibt, profitieren die Menschen davon, etwa im Gartenbau oder der Fleischindustrie.»

Körzell machte damit auf sogenannte «Einphasungstarifverträge» aufmerksam. Hintergrund ist, dass sich Branchen mit Löhnen deutlich unter 8,50 Euro schrittweise anpassen können. Gibt es einen bundesweiten Tarifvertrag auf Branchenebene für alle betroffenen Beschäftigten, dürfen sie zunächst weniger zahlen und den Lohn dann anheben.

Im Friseurgewerbe steigt der hier schon 2013 vereinbarte Mindestlohn erst im August 2015 auf 8,50 Euro. In der Fleischindustrie wird der Mindestlohn im Oktober von 8 Euro angehoben - und zwar gleich auf 8,60 Euro. In der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau geht es bei den untersten Lohngruppen von 7,20 im Osten und 7,40 Euro im Westen im Januar auf 7,90 beziehungsweise 8,00 Euro hoch. Ab Januar 2017 gelten dann 8,60 Euro und ab November 2017 9,10 Euro.

Die von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) angekündigten Nachbesserungen bei Mindestlohnregeln sieht der DGB gemischt. So kritisierte Körzell, dass bei Saisonkräften, die per Ausnahme täglich zwölf Stunden arbeiten dürfen, die Kontrolle der Arbeitszeit nicht mehr vom Zoll, sondern von örtlichen Behörden durchgeführt werden solle.

Unterm Strich bewertete Körzell den Mindestlohn nach einem halben Jahr als Erfolgsgeschichte. «Allen Unkenrufen zum Trotz ist nicht eingetreten, was Sachverständige vorhergesehen haben, dass nämlich bis zu 1,2 Millionen Jobs vernichtet werden.»

Körzell sagte: «Selbst die Spargelbauern haben ihren Frieden mit dem Mindestlohn gemacht. Von ihnen hören wir, dass mäßige Preisanstiege bei den Verbrauchern auf Verständnis gestoßen sind.»

Insgesamt profitierten rund 3,6 Millionen Menschen vom Mindestlohn. Bestimmte Nachbesserungen seien nötig: etwa eine Beweislastumkehr bei Arbeitszeit und Lohn. «Nicht der Arbeitgeber sollte nachweisen müssen, wieviel er gearbeitet hat, sondern der Arbeitnehmer.» Um aufgedeckte Verstöße schnell zu ahnden, brauche es bundesweit Schwerpunktstaatsanwaltschaften. (dpa)
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