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10.12.2020 | 11:08 | Neonikotinoide 

Notfall-Nutzung bienenschädlicher Mittel nicht pauschal bundesweit

Berlin - Angesichts drohender Ernteverluste bei Zuckerrüben soll das Behandeln von Saatgut für 2021 mit bienenschädlichen Mitteln unter strengen Auflagen ausnahmsweise möglich werden - aber nicht pauschal bundesweit.

Bienenschädliche Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Wie es aus Kreisen des Bundesagrarministeriums hieß, sollen die Länder Notfallzulassungen beantragen können, die mit Maßnahmen zum Schutz von Bienen und anderen Insekten verbunden sein müssen. Dazu gehörten ausreichende Abstände zu blühenden Pflanzen. Direkt nachfolgend sollen keine für Bienen attraktiven Blühpflanzen angebaut werden dürfen. Die Länder müssten die Vorgaben überwachen.

Hintergrund sind starke Schäden bei Zuckerrüben in einigen Regionen durch Viren, die durch Blattläuse übertragen werden und Blätter gelb werden lassen. Daraus entstünden Ernteeinbußen von bis zu 50 Prozent, hieß es in Ministeriumskreisen weiter. Um dies einzudämmen, sprechen sich mehrere Bundesländer und Verbände für eine Notfall-Behandlung des Saatguts mit Pflanzenschutzmitteln aus, die Wirkstoffe der Gruppe der Neonikotinoide enthalten. Diese dürfen aber seit 2018 EU-weit grundsätzlich nicht mehr im Ackerbau verwendet werden.

Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) sagte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: «Wir müssen Bienen schützen, Ressourcen schonen und Ernten sichern.» Dies gehe aber nicht mit Freibriefen. «Ich stehe weiterhin zu meiner Aussage: Die Biene ist systemrelevant. Und was der Biene schadet, muss vom Markt. Deshalb wird es mit mir keine pauschale Notfallzulassung von diesen Pflanzenschutzmitteln geben.» Das Vorgehen soll die Umsetzung der begleitenden Maßnahmen absichern, zu denen auch eine Information von Imkern der Region gehört. Daher sollen nicht betroffene Unternehmen, sondern die Bundesländer selbst Notfallzulassungen nach Vor-Ort-Analysen beantragen und die Maßnahmen auch überwachen, wie es in Ministeriumskreisen weiter hieß. Dafür reichten etwa freiwillige Selbstverpflichtungen von Firmen nicht aus. Der Bund fördert auch Forschungsprojekte für virusresistente Rüben. Kürzlich hatte bereits Frankreich das Behandeln mit Neonikotinoiden bei Saatgut von Zuckerrüben vorübergehend wieder erlaubt.

Beim Insektenschutz will Klöckner dieses Jahr noch vorankommen: Eine Verordnung, die den Einsatz des Unkrautgifts Glyphosat und allgemein von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten verringern soll, sei «in Vorbereitung», antwortete ihr Ministerium auf eine Grünen-Anfrage.

Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sei eingeleitet worden, sagre ein Sprecher am Donnerstag. In einem Aktionsprogramm von September 2019 heißt es, der Bund wolle «ab 2020 den Einsatz glyphosathaltiger und wirkungsgleicher» Mittel deutlich einschränken. Der Grünen-Agrarexperte Harald Ebner sagte der dpa, Union und SPD ließen Betriebe im Regen stehen, die dringend Unterstützung beim Umstieg auf giftfreie Methoden brauchen.
dpa
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