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23.12.2020 | 05:02 | Zuckerrübenanbau 

Notfallbeizung für Zuckerrübensaatgut beantragt

Berlin - Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert, dass parteiübergreifend mehrere Bundesländer bzw. Landesagrarministerien beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen von Neonikotinoiden zur Beizung von Zuckerrübensaatgut beantragt haben.

Anbau von Zuckerrüben
Länder stellen parteiübergreifend Anträge für Notfallbeizung bei Zuckerrüben und müssen dafür begleitende Insektenschutzmaßnahmen vornehmen - pauschale Zulassung lehnt Bundesministerin Klöckner ab. (c) proplanta
Anträge auf Notfallbeizungen wurden bisher von Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie von den Agrarministern aus Hessen und Schleswig-Holstein gestellt.

Bereits Anfang Dezember hatte Bundesministerin Julia Klöckner eine pauschale Notfallzulassung abgelehnt. Zugleich hatte sie von den Ländern gefordert, sich mit einer etwaigen Beantragung zu verpflichten, Bewirtschaftungsregeln zum Schutz von Bienen und anderen Insekten zu erlassen sowie effektive Vorsorgemaßnahmen zu treffen und diese konsequent zu überprüfen.

Nach Einschätzung der zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienste sind die Zuckerrübenkulturen regional stark mit Vergilbungsviren befallen. Diese Viren werden durch Blattläuse übertragen, lassen die Blätter gelb werden und schädigen so die Photosynthese der Rüben in großem Ausmaß. Die darauf zurückzuführenden Ernteeinbußen und Ressourcenverluste belaufen sich in vielen Fällen auf 30 bis 50 Prozent. Diese Ernteverluste machen den Anbau von Zuckerrüben für die Landwirte in den betroffenen Gebieten zunehmend unattraktiv. Wird er eingestellt, führt dies zu einer auch für den Boden unerwünschten Verengung der Fruchtfolge.

Insbesondere um bestäubende Insekten vor Schäden zu schützen, werden Notfallzulassungen vom BVL mit strengen Auflagen vor allem zum Insektenschutz verbunden. Dazu zählen:

- Die Saatgutbehandlung darf nur in zertifizierten Einrichtungen erfolgen, die von den zuständigen Behörden überwacht werden.

- Die durch die Aussaat ausgebrachte Menge wird durch einen festgeschriebenen geringeren Mittelaufwand je Saatguteinheit deutlich reduziert (um 35 Prozent gegenüber der früheren Zulassung).

- Ein anbaubegleitendes Monitoring ist seitens der zuständigen Behörden durchzuführen.

- Blühende Zwischenfrüchte dürfen auf der Fläche nicht ausgesät werden; Beikräuter dürfen nicht zur Blüte gelangen.

- Als Folgekultur dürfen nur Pflanzen angebaut werden, die für Bienen nicht attraktiv sind.

- Imkerverbände oder Bienensachverständige in den von der Aussaat betroffenen Regionen sind vor der Aussaat zu informieren.

Hintergrund:

Eine schnelle Eindämmung der Vergilbungsviren ist aktuell nur möglich, wenn Blattläuse wirksam bekämpft werden können. Die Pflanzenschutzmittel, die dem Zuckerrübenanbau zurzeit zur Verfügung stehen, sind dafür nicht ausreichend. Solange noch keine virusresistenten Zuckerrübensorten verfügbar sind, kann einem Befall nur mit der Bekämpfung der Blattläuse durch die Beizung des Zuckerrübensaatguts mit den Wirkstoffen Clothianidin oder Thiamethoxam wirksam begegnet werden. Beantragt wurde ausschließlich Thiamethoxam.

Beide Wirkstoffe zählen zu der Gruppe der Neonikotinoide, die grundsätzlich schädliche Eigenschaften für Bienen haben. Die EU hat sie deshalb 2018 mit Unterstützung von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner nicht mehr für die Anwendung im Ackerbau zugelassen. Viele EU-Mitgliedstaaten haben jedoch im Rahmen einer Notfallzulassung die Beizung von Zuckerrübensaatgut mit diesen Wirkstoffen ermöglicht, da Zuckerrüben nicht attraktiv für Bienen sind. Zuletzt hat Frankreich als größter Zuckerrübenanbauer in der EU die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen.

Bundesministerin Julia Klöckner lässt an Alternativen forschen: Das BMEL fördert die Erforschung und Entwicklung von Diagnostik- und Monitoringmethoden und Züchtung von virusresistenten Zuckerrüben in Projekten der Anbauer und Züchter.
bmel
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