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24.08.2016 | 14:15 | Gesetzesnovelle 

Novelle der Düngeverordnung gefährdet Nahrungsmittelproduktion

Cosa - Die politischen Initiativen zu Düngung und Pflanzenschutz gefährden durch praxisferne Festlegungen die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln aus der heimischen Produktion.

Sperrfristen Gülle
(c) proplanta
Nutzpflanzen müssen bedarfsgerecht ernährt und vor Schädlingen, Krankheiten und vor konkurrierenden Pflanzen geschützt werden. Dann erst bringen sie Erträge, die unserer Gesellschaft eine auskömmliche Ernährung aus heimischer Produktion ermöglichen. Diese Einschätzung trifft Jörg Kamprad, Vizepräsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V., im Rahmen der Erntepressekonferenz am 24. August in Cosa.

Mit der anstehenden Novelle der Düngeverordnung werden Regelungen getroffen, die weitreichende Folgen für den Ackerbau haben. Vor allem praxisferne Sperrzeiten und Obergrenzen führen dazu, dass Landwirte ihre Kulturpflanzen künftig nicht mehr bedarfsgerecht düngen können, sondern nur noch dann, wenn es die kurzen, gesetzlich eingeräumten Zeiten zulassen.

„Der Nährstoffbedarf der Pflanzen in Abhängigkeit von der Wetterlage oder die Befahrbarkeit der Felder ist künftig nachrangig“, erklärt Kamprad. Schon jetzt wissen Experten, zum Beispiel aus Erfahrungen in Dänemark, dass im Weizenanbau künftig die Restriktionen in der Düngung verhindern, dass Backqualitäten erreicht werden. Die Regelungen der in der Erarbeitung befindlichen Gesetzesnovelle betreffen hauptsächlich den Einsatz organischer Düngemittel. Gülle und Mist sind für die Bodenfruchtbarkeit und im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft wertvolle Dünger. Bei sachgerechter Ausbringung sind keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Teilweise hohe Nitratgehalte in einigen Grundwasserkörpern konnten bisher keiner eindeutigen Quelle zugeordnet werden.

Erschwerend kommen Vorgaben für längere Lagerzeiten bei Gülle und Festmist hinzu. Das zwingt die Betriebe zu Investitionen in größere Güllebehälter oder Mistplatten. Gerade in der jetzigen schwierigen ökonomischen Lage sind diese Investitionen nicht zu leisten. Generell dürften Betriebe mit geringen Nährstoffsalden, von denen keine negativen Umweltwirkungen ausgehen, nicht mit zusätzlichen Anforderungen belastet werden.

Die Bundesländer können Ausnahmen erlassen. So erwartet der Bauernverband, dass diese Möglichkeiten zugunsten der Landwirte voll ausgeschöpft werden. Eine ähnliche Symbolpolitik erkennt der Verband im Bereich der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. „Bei der Entscheidung über die Zulassung eines Wirkstoffes scheinen eher Meinungen und Gefühle eine Rolle zu spielen, als wissenschaftlich erhobene Untersuchungsergebnisse. Wir müssen eine vielfältige Wirkstoffpalette zur Verfügung haben, um Schadinsekten, Krankheitserreger oder Unkräuter bedarfsgerecht bekämpfen zu können. Ohne diese Vielfalt leisten wir Resistenzen Vorschub und kommen in die Abhängigkeit einiger weniger Hersteller“, ist sich Kamprad sicher. Der Verband befürchtet, dass in wenigen Jahren die Zahl der verfügbaren Wirkstoffe auf ein Drittel sinkt. Durch teure und langwierige Zulassungsverfahren entstehen Lücken in der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln.
LBV
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