Ab dem 1. Januar 2022 darf die Beförderung zum
Schlachthof demnach bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad nicht länger als 4,5 Stunden dauern. Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden als Ordnungswidrigkeit auch bei Transporten zu einem
Schlachtbetrieb von weniger als acht Stunden geahndet und mit Bußgeld bewehrt.
Verletzungen der Vorgaben zu Belüftung und Temperaturüberwachung von Straßentransportmitteln und der Transport von bestimmten transportunfähigen Tieren können ebenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Angehoben wird zudem das Mindestalter für den Kälbertransport, und zwar von 14 auf 28 Tage. Für diese Regelung gilt eine
Übergangsfrist von einem Jahr.
Einwände des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sind somit nicht berücksichtigt worden. Der Verband hatte das
Bundeslandwirtschaftsministerium im Juli aufgefordert, die Novelle nicht zu verkünden und vor erheblichen Marktverwerfungen durch die Anhebung des Mindestalters für
Kälber gewarnt. Erfasst werde nur der innerdeutsche Transport, während Export und Transit von Kälbern unberührt blieben.
Der
DBV erwartet zudem genehmigungsrechtliche Probleme durch die relativ kurze Übergangsfrist. Nach Einschätzung des Verbandes ist es „völlig unrealistisch“, innerhalb einer Übergangsfrist von einem Jahr von den zuständigen Stellen grünes Licht für rund 55.000 Änderungsanzeigen, Bau- oder Immissionsschutzgenehmigungen zu bekommen. Hinzu komme der Zeitbedarf für die Errichtung der neuen Plätze für die Kälber.
Die geschäftsführende Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hob die Verbesserungen beim Tierschutz hervor. „Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen sind lange Transporte für Tiere belastend“, erklärte die CDU-Politikerin.
Finanzielle Mehrbelastungen auffangen
Klöckner betonte, Deutschland gehe in der Europäischen Union in Sachen Tierschutz voran, andere Mitgliedstaaten würden nachziehen. Ziel müsse es sein, die Standards europaweit verbindlich anzuheben. Die Tierschutzorganisation ProVieh begrüßte die Anhebung des Transportalters für Kälber, sieht aber noch weiteren Verbesserungsbedarf.
Der Langstreckentransport nicht abgesetzter Kälber müsse gänzlich verboten werden, weil die Tiere auf der Fahrt nicht getränkt werden könnten und immunologisch geschwächt seien. Aus tierschutzfachlicher Sicht dürften Kälber frühestens nach zwölf Wochen transportiert werden.
Auch ProVieh wies auf „ernstzunehmende Herausforderungen“ für die Landwirte durch die neuen Vorgaben hin. Bundes- und Landespolitik müssten die
Betriebe mitnehmen und praktikable Lösungen für Tierschutzprobleme erarbeiten. Sowohl genehmigungsrechtliche als auch finanzielle Mehrbelastungen müssten aufgefangen werden.
Nicht in die Novelle geschafft haben es Vorgaben zum Transport in tierschutzproblematische Drittstaaten. Bei der Abstimmung im
Bundesrat waren die Ländervertreter einer entsprechenden Empfehlung des Agrarausschusses nicht gefolgt. Dieser hatte eine Liste mit 17 Drittländern vorgeschlagen, in die das Verbringen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen untersagt werden sollte.