Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
18.12.2006 | 16:24 | Lebensmittelsicherheit 

NRW: Lebensmittelüberwachung darf Gebühren erheben

DORTMUND (Dow Jones)--In Nordrhein-Westfalen werden ab dem kommenden Jahr im Rahmen der Lebensmittelüberwachung Gebühren für bestimmte amtliche Kontrollen fällig, die bislang kostenfrei waren.

Geld
(c) proplanta
 Darauf macht die Stadt Dortmund aufmerksam. Hintergrund dieser Änderung sind die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretenden neuen Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Danach sind etwa Gebühren zu entrichten für Nachkontrollen, wenn zuvor die reguläre Kontrolle Beanstandungen ergeben hat.

Kostenpflichtig ist neuerdings auch, wenn bei einer Routinekontrolle Anordnungen zur Betriebsschließung oder zur Vernichtung von Lebensmitteln getroffen werden. Der Gebührenrahmen bewegt sich je nach Kontrollaufwand zwischen 50 und 10.000 EUR. Planmäßige Kontrollen der Lebensmittelüberwachung, die nicht zu Beanstandungen führen, sind auch weiterhin kostenfrei.DJG/jc/crb/18.12.2006

Dow Jones Newswires
December 18, 2006 10:15 ET (15:15 GMT)
Copyright (c) 2006 Dow Jones & Company, Inc.

Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Agrarimporte: Frankreich will Rückstände von Thiacloprid verbieten

  Kommentierte Artikel

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen

 Massive Flächenverluste in Bayern

 Umsatzsteuersätze: Union will Reform

 Union fordert Ergebnisse beim Bürokratieabbau