NRW: Lebensmittelüberwachung darf Gebühren erhebenDORTMUND (Dow Jones)--In Nordrhein-Westfalen werden ab dem kommenden Jahr im Rahmen der Lebensmittelüberwachung Gebühren für bestimmte amtliche Kontrollen fällig, die bislang kostenfrei waren. |
(c) proplanta Darauf macht die Stadt Dortmund aufmerksam. Hintergrund dieser Änderung sind die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretenden neuen Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Danach sind etwa Gebühren zu entrichten für Nachkontrollen, wenn zuvor die reguläre Kontrolle Beanstandungen ergeben hat.
Kostenpflichtig ist neuerdings auch, wenn bei einer Routinekontrolle Anordnungen zur Betriebsschließung oder zur Vernichtung von Lebensmitteln getroffen werden. Der Gebührenrahmen bewegt sich je nach Kontrollaufwand zwischen 50 und 10.000 EUR. Planmäßige Kontrollen der Lebensmittelüberwachung, die nicht zu Beanstandungen führen, sind auch weiterhin kostenfrei.DJG/jc/crb/18.12.2006
Dow Jones Newswires December 18, 2006 10:15 ET (15:15 GMT) Copyright (c) 2006 Dow Jones & Company, Inc.
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