Besonders betroffen sind Griechenland, Portugal, Zypern und Malta sowie praktisch alle östlichen EU-Länder mit Ausnahme von Tschechien. In Deutschland ist der Anteil der Mitglieder von Erzeugerorganisationen mit rund 55 % hingegen überdurchschnittlich, während Österreich mit weniger als 40 %leicht unter dem EU-Mittel von 43 % liegt.
Das geht aus einem aktuellen Bericht der Europäischen Kommission hervor, den EU-Agrarkommissar Dr. Dacian
Ciolos den europäischen Landwirtschaftsministern an diesem Montag (24.3.) vorstellen wird. Die Kommission schlägt darin eine sorgfältige Analyse vor, wie das Problem am besten angegangen werden kann.
Obst- und Gemüseerzeuger, die keiner Erzeugerorganisation angehören, können nach Angaben der Behörde in der Regel nicht unmittelbar von den spezifischen EU-Beihilfen für diesen Sektor profitieren. Das seien häufig die kleinsten, mit einer sehr schwachen Verhandlungsposition innerhalb der Lieferkette. Diese seien in höherem Maße den Risiken der
Globalisierung und des Klimawandels ausgesetzt.
Ferner stellt die Kommission Mängel bei den einschlägigen Förderprogrammen fest: Sie könnten einen besseren Beitrag dazu leisten, die Attraktivität von Erzeugerorganisationen zu steigern, den Erlös aus dem Verkauf der Erzeugnisse zu erhöhen, die Produktionskosten zu optimieren sowie die
Erzeugerpreise zu stabilisieren.
Darüber hinaus empfiehlt Brüssel eine Verbesserung der Krisenmaßnahmen. Die sehr geringe Nutzung der bestehenden Instrumente habe deren Grenzen aufgezeigt: Gerade strategische Maßnahmen wie Forschung und Versuchslandbau würden nach wie vor vernachlässigt.
Bürokratie und fehlende Rechtssicherheit macht die Kommission als weitere Schwächen der derzeitigen Regelung aus. Vorrangiges Ziel einer künftigen Überarbeitung müsse sein, den Rechtsrahmen zu vereinfachen und zu festigen.
Nicht ausgeschlossen wird außerdem eine gewisse Umverteilung vonMitteln, ohne die für den Sektor insgesamt zur Verfügung stehenden Beträge zu erhöhen. Die Kommission könnte auf Grundlage des Berichts und der bevorstehenden Debatte zu einem späteren Zeitpunkt Rechtsvorschläge unterbreiten. (AgE)