(c) proplanta In ihrer am Freitag (31.3.) dazu abgegebenen Stellungnahme spricht sich die Länderkammer für Konkretisierungen bei der Öko-Kontrolle aus. Demnach sollen die Länder weiterhin eine klare Rechtsgrundlage zur Übertragung von Kontrollaufgaben auf privatwirtschaftliche Kontrollstellen erhalten.
Hierzu sei eine entsprechende Länderermächtigung im ÖLG zu ergänzen, so der Bundesrat. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßte die Stellungnahme der Länderkammer. Deren Vorschläge stellen laut des geschäftsführenden BÖLW-Vorstandes Peter Röhrig sicher, dass die Länder Kontrollaufgaben rechtssicher an Kontrollstellen übertragen können. Die Bio-Kontrolle und -Zertifizierung blieben damit weiterhin bei den Kontrollstellen.
„Verstöße können von Kontrollstellen dann geahndet werden, wenn sie dafür beliehen werden. Anderenfalls sind dafür die Kontrollbehörden zuständig“, erläuterte Röhrig. Er sieht dadurch das zweistufige Kontrollsystem mit privaten Kontrollstellen, die von den Behörden staatlich zugelassen und überwacht werden, gestärkt. Der geschäftsführende BÖLW-Vorstand appellierte an den Bundestag, die Bundesratsänderungen zu übernehmen.
Für wichtig hält er es auch, dass die neuen Regeln zur Kontrolle und Auslobung von Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) nun schnell umgesetzt werden. Kantinen und anderen Unternehmen der AHV wird es durch das Gesetz leichter gemacht, an der Biozertifizierung teilzunehmen. Zudem wird ihnen ermöglicht, durch ein einfaches und transparentes Logo den Anteil von Bioprodukten sichtbar zu machen.
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