Weil die anhaltende Trockenheit das Futter für Kühe knapp werden lässt, gibt das Landwirtschaftsministerium in Schwerin auch ökologische Vorrangflächen zur Nutzung frei. Vom 1.
Juli an dürfen damit Landwirte in ganz Mecklenburg-Vorpommern auch bisher für den Artenschutz ausgewiesene Brachen für Mahd und Beweidung nutzen. (c) proplanta
Das teilte
Landwirtschaftsminister Dr. Till
Backhaus gestern Nachmittag in Schwerin mit.
Ein gesonderter Antrag dazu ist nicht erforderlich. „Wir wollen damit den viehhaltenden Betrieben in dieser schwierigen Situation helfen, auch wenn die Qualität des Futters auf diesen Flächen sicher nicht mehr sehr hoch sein wird“, sagte der Minister.
Landwirtschaftliche Unternehmen haben derzeit in
MV auf Grund der anhaltenden Frühjahrstrockenheit erhebliche Einbußen in der Futtererzeugung zu verzeichnen. So ist der erste Futterschnitt weit unter den in normalen Witterungsjahren erzielten Erträgen zurück geblieben. Durch die fehlenden bzw. nicht ausreichenden Niederschläge der vergangenen Wochen lässt auch die weitere
Futterernte wiederum Mindererträge erwarten.
Das Ministerium macht mit der Freigabe von der Möglichkeit Gebrauch, von der ausschließlichen Beweidung dieser Flächen ab 01.08 durch Schafe und Ziegen und ohne
Mahd abzuweichen.
Die Nutzung solcher Flächen vor dem 01.07. ist rechtlich nicht erlaubt und aus umweltpolitischer Zielstellung nicht zulässig; sie würde zur Aberkennung als Ökologische Vorrangfläche führen.
In MV haben im Jahr 2018 insgesamt 1.947 Landwirte Bracheflächen im Umfang von 28.879 ha als ökologische Vorrangflächen beantragt, deren Aufwuchs dann für die Futtergewinnung zur Verfügung stehen könnte.