Wie Landwirtschaftsminister Helmut
Brunner in München mitteilte, nutzt der Freistaat die rechtlichen Spielräume aus und verlegt den Umbruchtermin auf den 16. Januar. Dieser Termin gilt nach Ministeriumsangaben auch für Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte, die nach Ernte von ÖVF-Leguminosen anzubauen sind.
Die Vorverlegung des frühestmöglichen Umbruchtermins soll laut Brunner auch dazu beitragen, Bodenverdichtungen zu vermeiden und eine gute Bodenstruktur zu erhalten. Dies dient dem Erosionsschutz, der Grundwasserneubildung, der Wasser- und Nährstoffversorgung der Kulturpflanzen und damit auch der Bodenfruchtbarkeit. Die Vorgaben zum
Erosionsschutz auf erosionsgefährdeten Flächen sowie die Bestimmungen der Agrarumweltmaßnahmen sind allerdings weiterhin einzuhalten.
Die Vorverlegung des frühestmöglichen Umbruchtermins wird mit der Novellierung der Erosionsschutzverordnung zum 1. Januar 2016 umgesetzt. Gleichzeitig wird den Landwirten die Möglichkeit eingeräumt, die Verpflichtungen der Erosionsschutzverordnung durch die Anlage von Erosionsschutzstreifen nicht nur bei Mais und Zuckerrüben, sondern bei allen Sommerkulturen einzuhalten.