Allerdings legte er gleichzeitig fest, dass im Interesse der Insekten und anderer Tiere pro stillgelegter Parzelle maximal 80 Prozent der Fläche für die
Mahd bzw. Beweidung genutzt werden dürfen, so dass für sie ein Rückzugsraum erhalten bleibt.
Landwirtschaftliche Unternehmen haben auf Grund der extremen Trockenheit 2018 und des in 2019 anhaltenden ungünstigen Witterungsverlaufes mit unterdurchschnittlichen Niederschlägen erhebliche Einbußen in der Futtererzeugung zu verzeichnen. So ist der erste Futterschnitt weit unter den in normalen Witterungsjahren erzielten Erträgen zurück geblieben. Auch sind die Wasservorräte in den Böden nahezu aufgebraucht.
„Um die Situation in den betroffenen Unternehmen etwas abzumildern, können ab dem 1. Juli dieses Jahres landesweit Bracheflächen, welche durch die Landwirte im Agrarantrag als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, teilweise für die Futtergewinnung genutzt werden“, sagte der Minister. Ein gesonderter Antrag sei dazu ist nicht erforderlich.
„Ich hoffe, wir können so den viehhaltenden Betrieben helfen, wenn auch sicherlich die Qualität des Futters auf diesen Flächen nicht mehr sehr hoch sein wird“, so Backhaus.
Durch diese Ausnahmegenehmigung stehen in
MV ca. 26.000 ha zusätzlich für die Futtergewinnung zur Verfügung. Entsprechend der EU-Vorgaben für Bracheflächen wäre eine Nutzung für die Futtergewinnung ansonsten unzulässig gewesen.