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22.03.2020 | 08:29 | Online-Überwachung Pflanzenschutz 

Online-Pflanzenschutzgeschäft seit Februar zentral überwacht

Berlin - Die Bundesländer haben beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Zentralstelle für die Überwachung des Pflanzenschutzgeschäfts im Internet eingerichtet.

Online-Pflanzenschutzgeschäft
(c) proplanta
Die seit Februar arbeitende „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ soll zunächst in den kommenden zwei Jahren insbesondere den Online-Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln kontrollieren und sicherer machen. Zudem sollen so nicht registrierte oder nicht sachgerecht arbeitende Händler und Produkte, die in Deutschland nicht zugelassen oder gar gefälscht sind, effektiver ermittelt werden.

Da die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer in Deutschland für die Überwachung des Verkaufs von Pflanzenschutzmitteln zuständig sind, wird der Vollzug gegebenenfalls notwendiger Maßnahmen weiterhin bei den Behörden der Bundesländer verbleiben.

Die am BVL-Standort in Berlin angesiedelte Zentralstelle wird vor allem im Internet recherchieren. Zum Aufgabenbereich gehören nach Angaben der Behörde neben Pflanzenschutzmitteln auch Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe.

Die Mitarbeiter werden die Angebote von Auktionshäusern, auf Handelsplattformen oder auf Internetseiten einzelner Händler sichten, mögliche Verstöße gegen die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts dokumentieren und die Kontaktdaten der Anbieter identifizieren.

Im Auftrag der Bundesländer kann die Zentralstelle auch Proben der im Internet angebotenen Ware beschaffen. Die Rechercheergebnisse werden anschließend an die zuständigen Behörden in den Bundesländern beziehungsweise an die Kontaktstellen anderer EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet.

Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie vom BVL zugelassen sind. Im Zulassungsverfahren werden die Mittel auf ihre Sicherheit für den Anwender, die Wirksamkeit gegenüber Schadorganismen, die Verträglichkeit für Kulturpflanzen und auf die Unbedenklichkeit hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Grundwasser sowie den Verbraucher untersucht.
AgE
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