Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/12384) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (
16/12171) mit. Bei der Preisbildung für landwirtschaftliche Flächen müsse sich die BVVG am EU-Beihilferecht und am aktuellen Marktgeschehen orientieren. (hib/HLE)