„Dafür sind für konsequente Sanktionen bei Gesetzesverstößen erforderlich. Für die genossenschaftlichen Unternehmen hat Sicherheit oberste Priorität", erklärte Dr. Michael Reininger, Referent für Agrar-Betriebsmittel beim DRV.
Die Sicherheit im Handel kann nur durch klare Regelungen, nachvollziehbare Prozesse und spürbare Sanktionen gewährleistet werden. „Verstöße gegen das
Pflanzenschutzgesetz sind kein Kavaliersdelikt. Sie müssen streng geahndet werden, Ansonsten stehen der gesamte Agrarhandel und die Landwirtschaft gemeinsam am Pranger", so Dr. Reininger.
Wenn erstmals auch Strafvorschriften in das neue Pflanzenschutzgesetz aufgenommen werden, wird dies vom
DRV ausdrücklich begrüßt. Dies ist u. a. vorgesehen für die Abgabe verbotener und die Falschkennzeichnung nicht verkehrsfähiger Pflanzenschutzmittel. Zukünftig muss auch die Herkunft von Parallelhandelsprodukten einschließlich der ursprünglichen Chargennummern rückverfolgbar sein. Beim Parallelhandel können Pflanzenschutzmittel, die in mehreren EU-Staaten zugelassen sind, mit Genehmigung der nationalen Zulassungsbehörde grenzüberschreitend vertrieben werden.
Für Pflanzenschutzmittel-Zulassungen, die nach den bisherigen Regelungen ausgestellt worden sind, fordert der DRV die uneingeschränkte gegenseitige Anerkennung in der EU. „Wenn das nicht gelingt, vergehen Jahre bis die Vorteile der zonalen Zulassung bei deutschen Landwirten ankommen. Hierzu muss der
Gesetzentwurf um eine Übergangsvorschrift erweitert werden", betonte Dr. Reininger bei der Experten-Befragung.
Dass sachkundige Verkäufer, Berater und Anwender sich regelmäßig weiterbilden, ist für den DRV selbstverständlich. Für die Umsetzung fordert der DRV die Anerkennung bestehender Fortbildungsangebote und eine praktikable Regelung für den Geschäftsverkehr zwischen Pflanzenschutz-Händler und Landwirt. (drv)