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23.02.2015 | 07:15 | Anbauverbot 

Regelung von Genpflanzen-Verbot kontrovers diskutiert

Berlin - In der großen Koalition bahnt sich Streit um die Regelung des geplanten Verbots von EU-weit zugelassenen Genpflanzen in Deutschland an. Bundesagrarminister Christian Schmidt will das Verbot nicht auf Bundes-, sondern auf Länderebene umsetzen.

Genpflanzen-Verbot
Wie soll das Anbauverbot für Genpflanzen in Deutschland geregelt werden? Bundesagrarminister Schmidt will eine Regelung auf Ebene der Bundesländer und erntet Widerspruch. Befürchtet werden ein Flickenteppich und Wettbewerbsverzerrungen. (c) proplanta
Von den Ländern seien die EU-rechtlich vorgesehenen Voraussetzungen am besten rechtssicher zu erfüllen, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. «Das Verbot soll nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.»

Dagegen will Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) eine einheitliche Umsetzung. «Das Bundesumweltministerium strebt weiterhin eine bundesweit einheitliche Lösung an», sagte eine Sprecherin der Berliner Tageszeitung («taz»/Montag). «Nur mit einem nationalen Anbauverbot können wir einen Flickenteppich verhindern.»

Die hessische Agrarministerin Priska Hinz (Grüne), Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, sagte, die Länder seien sich einig, das von der EU ermöglichte Anbauverbot «bundeseinheitlich und bundesweit» zu regeln. So sollten auch Wettbewerbsverzerrungen für die Landwirte innerhalb Deutschlands vermieden werden. Die große Mehrheit der Bevölkerung wolle keinen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.

Kritik am Konzept von Bundesagrarminister Schmidt äußerte auch Baden-Württembergs Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne): «Wenn der Bund sich einer deutschlandweiten Lösung verweigert, riskiert er einen Flickenteppich an Regelungen und setzt auf maximale Bürokratie.» Zugleich warf er dem Minister vor, vor Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) «einzuknicken», die seit Jahren «einen klaren pro-Gentechnik-Kurs» fahre.

Die EU-Staaten sollen nach einer Grundsatzeinigung mehr Spielraum bekommen, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen trotz europaweiter Zulassung auf ihrem Gebiet per Ausstiegsklausel zu verbieten. Das Gesetz zur Umsetzung in Deutschland soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.

Schmidt sagte, es solle ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen eröffnet werden, um den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen mittel- und langfristig flächendeckend untersagen zu können. Der Entwurf für eine entsprechende Änderung des Gentechnikgesetzes soll nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Geschaffen werden solle eine Basis, auf der Landesregierungen oder andere Behörden Anbauverbote erlassen könnten. Zu beachten seien dabei Grundrechte wie der Schutz des Eigentums und die Freiheit der Berufsausübung, so das Agrarministerium.

«Die Bundesregierung versucht heute ganz nebenbei ihren großen Gentechnik-Betrug zu vollenden», kritisierte am Sonntag der Grünen-Politiker Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik und Bioökonomiepolitik. Zum Schmidt-Konzept sagte er: «Diese Lösung ist keine und bedeutet das Ende der Gentechnikfreiheit.» (dpa)
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