In ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten der Linken, Dr. Kirsten
Tackmann, führte der Parlamentarische Staatssekretär vom
Bundeslandwirtschaftsministerium,
Peter Bleser, Probleme bei der Umsetzung und der rechtlichen Ausgestaltung an. Zum einen verwies
Bleser auf den mit einer obligatorischen Lösung verbundenen Aufwand, Haltungsformen zu definieren und zu kontrollieren. Zum anderen wäre eine erforderliche nationale Regelung seinen Angaben zufolge immer mit einer Inländerdiskriminierung verbunden und würde zudem spezielle Vorschriften für Importe erfordern.
Die Bundesregierung plane daher ein freiwilliges, mehrstufiges staatliches
Tierwohllabel für bestimmte tierische Produkte, bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Standards eingehalten werden. Die Kriterien würden sich sowohl auf die
Haltungsform beziehen als auch tier- und managementbezogene Faktoren berücksichtigen.
Tackmann bezeichnete die Argumentation als „fadenscheinig“. Damit ignoriere die Bundesregierung die Empfehlung ihres eigenen Wissenschaftlichen Beirats und vergebe die Chance, dass tierhaltende
Betriebe einen finanziellen Ausgleich für die gestiegenen gesellschaftlichen Ansprüche an die
Tierhaltung erhalten, so die Linken-Politikerin.
Statt verbindliche Standards für alle zu schaffen, überlasse die Regierung den Verarbeitungs- und Handelskonzernen die Zügel, „die mit willkürlich gesetzten Anforderungen ihre
Marktmacht zum Nulltarif auf Kosten der Nutztiere und der Erzeugerbetriebe durchsetzen“, kritisierte die Abgeordnete.