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19.03.2010 | 10:58 | Landesjagdgesetz  

Regierungsentwurf bedeutet Rückschritt

Bad Kreuznach - Den im August des vergangenen Jahres vorgelegten Referentenentwurf für ein neues Landesjagdgesetz hatte die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz noch im Grundsatz begrüßt.

Regierungsentwurf bedeutet Rückschritt
Doch dessen überarbeitete und jetzt als Regierungsentwurf vorliegende Fassung wird von der Kammer sehr viel kritischer gesehen. Anlässlich der diesjährigen Auflage der traditionellen Forstpolitischen Gespräche im Mainzer Landtag erklärte Kammerpräsident Ökonomierat Norbert Schindler, mit der Erfüllung von weitgehenden Forderungen des Landesjagdverbandes sei dem Regierungsentwurf in Teilbereichen die Ausgewogenheit und der Ausgleich der Interessen von Landwirten, Waldbesitzern und Jägern verloren gegangen.

Hatte der Referentenentwurf vor gut einem halben Jahr noch eine flexible Gestaltung der Jagdpachtverträge vorgesehen und damit eine Erleichterung der Verpachtbarkeit von Jagdbezirken in Aussicht gestellt, soll die regelmäßige Mindestpachtdauer künftig auf acht Jahre festgeschrieben und die im Referentenentwurf noch enthaltene fünfjährige Dauer nur in Ausnahmefällen möglich sein. Damit werde die angestrebte Flexibilisierung wieder stark eingeengt. Das gelte auch für die zulässige Höchstzahl der Jagdpächter, wie Kammerpräsident Schindler betonte. Die zunächst vorgesehene Verdoppelung der Zahl der Jagdpächter wurde auf das in anderen Ländern geltende Maß zurückgenommen. Da die durchschnittliche Größe der Jagdbezirke unter 500 Hektar liegt, wird nach Einschätzung der Kammer hier alles beim Alten bleiben. Kritisch sieht der Kammerpräsident auch die Streichung der Möglichkeit, behördliche Mindestabschusspläne für Schwarzwild festzusetzen. Aufgrund der zunehmenden Wildschäden in landwirtschaftlichen Kulturen wäre hier ein klares Signal erforderlich gewesen, um dem außerordentlichen Anwachsen der Schwarzwildpopulationen wirksam Einhalt gebieten zu können. (lwk rlp)
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