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22.09.2021 | 14:00 | Futterengpass nach Hochwasser 

Rheinland-Pfalz: Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten für Futternutzung freigegeben

Mainz - Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt unterstützt Landwirte beim Umgang mit veränderten Klimabedingungen. Aufgrund der Flutkatastrophe und der Starkregenereignisse wurden in einigen Regionen Futterflächen zerstört.

Futtergewinnung
Rheinland-Pfalz gibt Ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten für Futternutzung frei. (c) proplanta
Um die Versorgung der Tiere sicher zu stellen und Futterengpässe zu vermeiden, gibt Ministerin Schmitt landesweit ökologische Vorrangflächen zur Futternutzung frei.

„Die extremen Regenfälle und Überflutungen haben die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Viele Flächen sind in Folge der hohen Niederschläge nicht mehr oder nur noch eingeschränkt befahrbar oder nutzbar. Mit der Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen helfen wir den Landwirten, ihre Tiere mit ausreichend Nahrung zu versorgen“, sagte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Zu Futterengpässen auf den Höfen dürfe es nicht kommen.

Damit genehmigt Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt den Landwirten in Rheinland-Pfalz, ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten ab sofort zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Die Ministerin reagiert damit auf die Futterknappheit, die infolge der Flutkatastrophe und der Starkregenereignisse in diesem Jahr entstanden ist. Die Versorgung der Tiere habe Priorität, man müsse den Landwirten hier schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen.

Schmitt hatte bereits im Juli dieses Jahres Grünflächen, die als ökologische Vorrangflächen vorgehalten werden, zur Beweidung und zum Mähen freigegeben. Nun dürfen auch Flächen, auf denen Zwischenfrüchte gesät wurden, zur Futterversorgung genutzt werden.

Die Zwischenfrüchte und Untersaaten sind auch bei einer Futternutzung bis einschließlich 14. Januar 2022 auf der Fläche zu belassen. Um die Anerkennung der Flächen als ÖVF-Fläche zu gewährleisten, ist eine Einsaat der Flächen zwingend erforderlich.
MWVLW
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