Dabei soll auch die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Grünland ermöglicht werden - dazu zählen etwa
Wiesen, Weiden oder steinige Hänge. Gegen die
Verordnung regt sich Protest von Naturschützern.
Solche Flächen seien zwar landwirtschaftlich «ertragsarm», aber ganz oft «Hotspots der Natur», erklärte die Gesellschaft für
Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR).
Die «Überbauung und damit Verschattung solcher naturschutzfachlich äußerst wertvoller Flächen» sei nicht hinnehmbar, solange es genügend andere geeignete Flächen gebe. Mit der Freigabe von Grünlandflächen für PV-Anlagen gingen Standorte verloren, «die unverzichtbare Grundlage der biologischen Vielfalt sind», kritisiert die Naturschutzinitiative.
Das Potenzial von bereits versiegelten Flächen, Streifen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen sei in Rheinland-Pfalz bereits weitgehend ausgeschöpft, erklärte Umweltministerin Ulrike
Höfken (Grüne). Daher wolle das Land eine Öffnungsklausel im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (
EEG) nutzen und auch «ertragsschwaches und artenarmes Grünland» für PV-Anlagen nutzen. Voraussichtlich seien im Jahr maximal 0,04 Prozent der gesamten Grünlandfläche von Rheinland-Pfalz betroffen.