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24.12.2016 | 13:59 | Kredite für Häuslebauer 

Richtlinien zur Immobilienkreditvergabe verschärft

Berlin - Die umstrittenen strengeren Vorgaben für die Vergabe von Krediten an Häuslebauer werden überarbeitet.

Immobilienkreditvergabe
Die Bundesregierung trifft Vorsorge, um eine Immobilienblase und damit eine neue Finanzkrise zu verhindern. Die Aufsicht kann im Notfall eingreifen und die Kreditvergabe deckeln. Zugleich werden strengere Regeln nachgebessert. (c) proplanta
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch Präzisierungen zur «Wohnimmobilienkreditrichtlinie» der EU. Diese betreffen Kriterien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit von Bauherren.

«Die bestehenden Regelungen werden präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern», teilte das Finanzministerium in Berlin mit. Damit reagiert die Bundesregierung auf Kritik vor allem aus der Finanz- und Immobilienwirtschaft. 

Mit der seit März geltenden EU-Richtlinie soll eine zu laxe Vergabe von Darlehen für den privaten Wohnungsbau und damit eine Immobilienblase verhindert werden soll. Auch deutsche Geldhäuser sind verpflichtet, die Kreditwürdigkeit von Kunden genauer zu prüfen.

Neben den Klarstellungen beschloss die Bundesregierung zusätzliche Instrumente, damit die deutsche Finanzaufsicht Bafin bei einer drohenden Immobilienblase schnell eingreifen kann. Nach dem Gesetzentwurf sollen vorsorglich zur Gefahrenabwehr höhere Hürden für neue Kredite für Wohnimmobilien möglich sein.

Bei den Anpassungen der Regeln für die Vergabe von Krediten für Wohnimmobilien wird klargestellt, dass eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf.

Außerdem soll ausdrücklich geregelt werden, dass - wie bisher - die Regeln für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die sogenannten Immobilienverzehrkredite anwendbar seien. Dies werde dazu beitragen, die Auslegungsunsicherheiten mancher Institute bei der Kreditvergabe beispielsweise an ältere Menschen zu beheben. 

Wirtschaftsverbände, Länder und Vertreter der Koalition hatten der Bundesregierung vorgeworfen, bei der Umsetzung überzogen zu haben. Vor allem ältere Menschen und junge Familien hätten Probleme, Darlehen für die eigenen vier Wände zu bekommen. Von einem Einbruch bei Wohnimmobilien-Krediten wegen der Richtlinie war die Rede. Zahlen belegten diesen aber kaum oder gar nicht.

Nach den Vorgaben dürfen Darlehen nur gewährt werden, wenn die laufenden Einnahmen der Kunden reichen, um zu Lebzeiten das Geld zurückzuzahlen. Banken können nicht mehr auch darauf schielen, dass die Immobilie selbst eine Sicherheit ist und zu Geld gemacht werden könnte. Hat eine Bank gegen Dokumentationspflichten verstoßen, kann der Kunde den Kreditvertrag jederzeit kündigen.

Mit den jetzt beschlossenen zusätzlichen Instrumenten soll die Bafin «bei spekulativen Übertreibungen an den Immobilienmärkten» eingreifen können, falls dies erforderlich werde. «Das bedeutet nicht, dass die Instrumente sofort zum Einsatz kommen», stellte Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) klar. «Sie dürfen nur im Bedarfsfall aktiviert werden.»

Geplant ist bei Fehlentwicklungen die Möglichkeit einer Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert. So würde der Fremdfinanzierungsanteil gedeckelt. Zudem soll ein Zeitraum vorgegeben werden können, in dem ein Teil der Immobilienfinanzierung abgezahlt sein muss. Ferner soll die Kreditvergabe beschränkt werden können durch eine Obergrenze, die sich auf das verfügbare Einkommen des Darlehensnehmers bezieht.

Als weitere Eingriffsmöglichkeit soll es eine Untergrenze geben können als Vorgabe für eine Mindesttilgung. Auch könnte das Verhältnis der Gesamtverschuldung eines Kreditnehmers und dessen Einkommen berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf betrifft nur Kredite für Bau und Erwerb von Immobilien, nicht aber für Umbau und Renovierung. Anschlussfinanzierungen, Kleindarlehen und Maßnahmen für den sozialen Wohnungsbau sind auch ausgenommen.
dpa
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