Vor diesem Hintergrund wird eine Einführung einer EU-geförderten Mehrgefahrenversicherung im Rahmen des Health Check wegen zwangsläufig weiterer Kürzungen bei den EU-Betriebsprämien nicht befürwortet. Trotzdem sieht der
DBV Möglichkeiten, das Risikomanagement in der Landwirtschaft zu verbessern, das durch stark schwankende Märkte, Tierseuchen und zunehmende
Wetterkapriolen aktuell geworden ist. Dies schrieb der Generalsekretär des DBV, Dr. Helmut Born, dem Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Gert Lindemann, und allen Landesagrarministern. Unter Vorsitz des sächsischen Staatssekretärs, Dr. Jürgen Staupe, wird die Agrarministerkonferenz vom 24. bis 26. September im sächsischen Meißen über das Risikomanagement in der Landwirtschaft diskutieren.
Als Risikomanagement sieht der DBV vordringlich die Risikoausgleichsrücklage in der betrieblichen Bilanz, deren Einführung der Berufsstand beim Deutschen
Bauerntag 2008 gefordert hat. Dahinter stehe, so Born, der Gedanke, die Landwirte zunächst in ihrer Eigen-vorsorge zu stärken. In Anlehnung an das Forstschädenausgleichsgesetz sollen Landwirte in Jahren mit relativ gutem Einkommen Kapital zur Risikovorsorge ansparen, um dieses in schwierigen Jahren einsetzen zu können. Mit diesem Modell gehe dem Finanzamt prinzipiell keine steuerliche Bemessungsgrundlage verloren, aber die Liquidität der Betriebe werde eindeutig gestärkt, stellte Born fest.
Die zweite vom Berufsstand bevorzugte Veränderung im Sinne eines Risikomanagements betrifft die Versicherungssteuer. Die Versicherungswirtschaft ist bemüht, den Landwirten über die klassische Hagelversicherung hinaus zusätzliche Verischerungsangebote zu machen. Doch werden diese neuen Angebote zu hoch besteuert. So werden zum Beispiel über die Vereinigte Hagel erweiterte Versicherungspakete gegen Sturm, Starkregen, Frost und Auswinterungen neu angeboten. Die Finanzverwaltung besteuert diese neuen Versicherungen nicht mit den Steuersätzen der Hagelversicherung - also 0,2 Promille der Versicherungssumme - sondern mit dem Steuersatz von 19 Prozent der Versicherungsprämie.
Diese steuerbedingte Verteuerung mache die Gefahrenversicherungen aus Sicht der Landwirte unattraktiv, stellte Born klar. Dabei sei es politisch sicherlich geboten, wenn Landwirte sich gegen diese Gefahren eigenständig absicherten. Born forderte deshalb eine Änderung des Versicherungssteuergesetzes. Steuermindereinnahmen seien durch einen entsprechend reduzierten Steuersatz nicht zu erwarten, da die Versicherungen gegen mehr Gefahren im Ackerbau völlig neu seien und bisher keine Marktanteile aufweisen würden. Die Weiterentwicklung der Mehrgefahrenversicherung wäre dann politisch positiv begleitet. (DBV)