Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Regionalentwicklung schrumpfender ländlicher Räume“ hervor. Bei der Auswahl der Mitglieder dieses Sachverständigenrates werde die Expertise der jeweiligen Person in den vorgenannten Bereichen im Vordergrund stehen.
Zum Arbeitsstab Ländliche Räume stellt die Bundesregierung fest, dass dieser unter der Leitung des Bundeslandwirtschaftsministeriums bisher zweimal beraten habe. Er habe sich auf gemeinsame Schwerpunkte in den Bereichen Nahversorgung, Wirtschaft-Arbeit-Infrastruktur sowie Umwelt-Tourismus verständigt, in denen die Bundesministerien in den kommenden Monaten koordiniert Fortschritte erreichen wollten, um die Lebensverhältnisse auf dem Land zu verbessern. Aktuell seien die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie der Ausbau des Breitbandnetzes in ländlichen Regionen beraten worden.
Zur geplanten Weiterentwicklung der GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung erläutert die Bundesregierung, dass dabei vorgesehen sei, die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) umfassend zu nutzen. Es gehe darum, das Förderspektrum um verschiedene ELER-Maßnahmen zu erweitern. Derzeit würden die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen beraten.
Laut Prognosen wird die Bevölkerung in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung im Zeitraum 2012 bis 2030 vor allem in den ländlichen Regionen der neuen Länder weiter abnehmen, und zwar um 10 % bis 20 %. Aber auch in westdeutschen, vom
Strukturwandel geprägten Regionen seien bis 2030 deutliche Bevölkerungsverluste von 5 % bis 10 % zu erwarten. Im Wesentlichen dürften nur noch die Städte im Westen und Berlin wachsen. (AgE)