Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
10.05.2013 | 09:32 | Beschäftigungsverordnung 

Saisonarbeitskräfte müssen flexibel einsetzbar bleiben

Berlin - Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland arbeiten können. Vorausgegangen war ein Verordnungsentwurf des Bundeskabinetts zur Veränderung des Ausländerbeschäftigungsrechts.

Erntehelfer
(c) proplanta
Vorausgegangen war ein Verordnungsentwurf des Bundeskabinetts zur Veränderung des Ausländerbeschäftigungsrechts. Die Länderkammer will dabei die geltende Regelung in der Beschäftigungsverordnung erhalten. Voraussetzung für eine Beschäftigung von Personen außerhalb der EU ist unter anderem eine Absprache zwischen den Arbeitsverwaltungen der Länder.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) begrüßen die Initiative des Bundesrates. Damit wird eine Forderung des Berufsstandes aufgegriffen. In dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Verordnungsentwurf ist eine Abschaffung der Regelung vorgesehen, weil das auf dem EU-Arbeitsmarkt vorhandene Potenzial groß genug sei und daher keine Drittstaatsangehörigen für gering qualifizierte Tätigkeiten zugelassen werden sollten.

Für DBV und GLFA bildet die Regelung jedoch die Grundlage, um schnell reagieren zu können, wenn es – wie in der Vergangenheit – an Saisonarbeitskräften mangelt. Für die Verbände war es deshalb unverständlich, dass das Bundesarbeitsministerium ohne Not diese Flexibilität nehmen wollte.

Der Bundesrat begründet seine Auffassung wie folgt: „Saisonarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer aus Drittstaaten arbeiten häufig in ihren Herkunftsländern unter schlechten und gesundheitsgefährdenden Bedingungen. Durch die Saisonarbeit können diese Personen zeitbefristet einer geregelten Arbeit nachgehen. Deutschland ist vor allem im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zeitweise auch auf Saisonarbeiterinnen und –arbeiter aus Nicht-EU-Ländern angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf decken zu können“.

DBV und GLFA stimmen dieser Auffassung des Bundesrates inhaltlich voll zu. Für die Zukunft müsse weiterhin die Möglichkeit bestehen, durch bilaterale Absprachen mit Nicht-EU-Ländern den Bedarf an Saisonarbeitskräften der deutschen Land- und Forstwirtschaft sicherzustellen. Das Bundeskabinett ist nun aufgefordert, der vom Bundesrat vorgeschlagenen Beibehaltung der Regelung für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten zuzustimmen. (dbv)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Bessere soziale Absicherung für Saisonarbeiter gefordert

 Missstände bei landwirtschaftlichen Saisonarbeitern

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken