Die Menschen im Südwesten haben es erneut mit deutlich schärferen Corona-Regeln zu tun. Gastronomen, Liftbetreiber und Veranstalter befürchten massive Verluste. Die Zahl derjenigen, die an der Testpflicht vorbeikommen, ist jedoch größer als zunächst gedacht. (c) proplanta
Die am späten Freitagabend veröffentlichte neue
Verordnung schränkt nicht nur das Leben ungeimpfter Menschen weiter ein, sondern auch der Alltag etlicher Geimpfter und Genesener im Südwesten ist so stark betroffen wie bislang in kaum einem anderen Bundesland. Nach den neuen Corona-Regeln muss für den Restaurant- und den Zoobesuch, für das Fitnessstudio, den Skilift und vieles mehr ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden - selbst wenn man vor längerer Zeit geimpft wurde oder von Covid-19 genesen ist (2G plus).
Allerdings wurden die neuen Regeln inzwischen für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung («Booster») inzwischen entschärft. Für sie entfällt die Testpflicht an vielen Orten. Das gilt auch für Genesene, wenn die Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt, sowie für Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung höchstens sechs Monate her ist. Die Grundimmunisierung gilt 14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung als abgeschlossen. Bei «Boosterimpfungen» gilt die Ausnahme von der Testpflicht sofort.
Außerdem sind Großveranstaltungen begrenzt, die wenigen bisher noch geöffneten Weihnachtsmärkte verboten und Clubs sowie Diskotheken geschlossen. Für den Einzelhandel gilt landesweit eine 2G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene). Ausgenommen sind hier Läden, die Produkte für den täglichen Bedarf verkaufen, wie etwa Supermärkte und Apotheken.
Das Land ruft die Polizei auf, Verstöße zunächst nicht zu ahnden. «Wir wissen, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt», sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. «Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen.» Das sollten die Polizisten der Städte und Gemeinden berücksichtigen, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind. Lahl kündigte dennoch Sanktionen an, die es «von Ende nächster Woche an» geben soll.
Die Ordnungsämter stoßen bei den Corona-Kontrollen in vielen Kommunen im Südwesten bereits jetzt an ihre Grenzen. Es fehle an Kapazitäten für die zusätzlichen Aufgaben, sagte Christopher Heck vom Gemeindetag. «Man kommt an die Grenzen der Durchführbarkeit.» Außerdem würden die kommunalen Beamten als Kontrolleure nicht so stark akzeptiert wie die Polizei. Auch Sebastian Ritter vom Städtetag Baden-Württemberg sagt: «Menschen in Uniform haben eine ganz andere Wirkung auf Bürgerinnen und Bürger.»
Am Samstag spielten die Fußball-Bundesligisten bereits vor weitgehend leeren Rängen - die «Geisterspiele» in den Stadien sind zurück. Denn nach der neuen Verordnung sind Veranstaltungen jeglicher Art nur noch mit maximal 50 Prozent der möglichen Besucher erlaubt. Für sämtliche Veranstaltungen - auch etwa in Kultur und Freizeit - gilt eine «harte Obergrenze» von 750 Personen.