Den Zuschuss können
Tierhalter unter bestimmten Voraussetzungen bis 31. März beantragen, wie das Thüringer Umweltministerium am Freitag mitteilte.
Förderberechtigt sind Tierhalter mit 20 und mehr Tieren, die wenigstens jeweils neun Monate alt sind und von April bis September auf Grünland des Antragstellers weiden. Dabei müssen mindestens zehn Prozent des bewirtschafteten Landes Biotopgrünland sein.
«Die Beweidung ist ein wichtiger Bestandteil für
Landschaftspflege und den Erhalt von Biotopen und Arten», erklärte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne). Thüringen hatte sich im
Bundesrat für eine bundesweite Weidetierprämie in Höhe von 30 Euro pro Mutterschaf eingesetzt. Laut Ministerium fand die Initiative in der
Länderkammer zwar eine Mehrheit, jedoch nicht im Bundestag.
Mit der Prämie in Thüringen sollen nach Angaben des Umweltministeriums Schäfer unterstützt und der Reduzierung ihrer Tierbestände entgegengewirkt werden. Dadurch solle die «Pflege wertvoller Offenland-Lebensräume durch Beweidung» gesichert werden, erklärte Siegesmund.