maximilian schrieb am 12.06.2023 16:25 Uhr | (9) (2) |
Lieber Spargeltobi. ich habe als praktischer und als Amtlicher Tierarzt über 30 Jahre Berufserfahrung mit permanent fixierten Kühen und Rindern. Ich mache niemand Vorschriften. Jedoch erwarte ich, dass der landwirtschaftliche Tierhalter sich ebenso selbstverständlich wie jeder andere Bürger an geltendes Recht hält. Die länger andauernde und die ganzjährige Anbindung von Milchkühen und Rindern verstößt gegen aktuell geltendes Tierschutzrecht, das als geltendes Agrarfachrecht geläufig ist. Unser Tierschutzgesetz verlangt von jedem, der Tiere hält, dass er sie verhaltensgerecht unterbringt und ihnen die Möglichkeit zu artgerechter Bewegung bietet. Den permanent fixierten Milchkühen und Rindern verweigert wird die Gruppenbildung und ihr Sozialverhalten in der Herde, die Fortbewegung durch Gehen, Laufen, Rennen, Drehung, die Erkundung, ihr Komfortverhalten durch Liegeplatzwahl, die Eigenkörperpflege, die Körperpflege am Objekt und die Thermoregulation/Abkühlung im Sommer, die Fortpflanzung durch Aufspringen/Rindern, Absonderung zur Geburt, Mutter-Kind-Bindung durch Wegnahme des neugeborenen Kalbes unmittelbar nach seiner Geburt. Die Ausstattung des AFP ist Angelegenheit der Landespolitik.
Ein finanzieller Mangel rechtfertigt jedenfalls nicht die Fortsetzung tierquälerischer Haltungsbedingungen von Milchkühen und Rindern.
Eine tierquälerische Tierhaltung wie die permanente Fixierung von Milchkühen und Rindern ist unverzüglich zu beenden. Da wir ohnehin einen Milchüberschuss am Markt haben, wird die Milch, die von Kühen unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gewonnen wird, ohnehin nicht gebraucht.
Spargeltobi schrieb am 12.06.2023 14:56 Uhr | (5) (4) |
Lieber Maximilian,
halten Sie denn Kühe? oder sind Sie wieder einer der lieben Theorethiker, die anderen in der Landwirtschaft arbeitenden Menschen nur Vorschriften machen? Zahlen Sie denn dem kleineren Betrieb die Auslagen, die durch den Stallbau entstehen?
Mit Verweisen auf irgendwelche Förderungen, die die kleineren Betriebe gar nicht bekommen, weil sie nicht buchführungspflichtig sind, brauchen Sie also gar nicht zu argumentieren.
maximilian schrieb am 07.06.2023 17:52 Uhr | (15) (16) |
Lieber Ralle, die länger andauernde Anbindung von Milchkühen verstößt gegen geltendes Tierschutzrecht. Da spielt die Landschaftspflege keine Rolle. Tierschutz ist Staatsziel und hat Vorrang, zumal es sich bei der Erhaltung von Almwiesen nicht um erhebliche, schwerwiegende menschliche Interessen, sondern nur um kommerzielle Interessen der Kommunen handelt. Das AFP in Bayern unterstützt Maßnahmen zu einer rechtskonformen, verhaltensgerechten Unterbringung von Tieren mit 40 % Förderung. Im Übrigen ist es durchaus möglich im Tal einen Laufstall zu bauen, und die Almen mit Jungtieren zu bewirtschaften. In Bayern ist die Anbindung von Rindern nicht auf die Alpen- und Mittelgebirgsregion beschränkt. Es gibt ganzjährige Anbindung von Milchkühen auch in flacheren Regionen wie Niederbayern und der Oberpfalz. Das Problem besteht darin, dass die Anbindehaltung mangels Haltungsverordnung für Rinder über 6 Monaten weder erlaubt noch verboten ist. Allerdings verletzt die ganzjährige wie jede länger dauernde Anbindung von Rindern das Tierschutzgesetz in § 2 Nr. 1 und 2, das eine verhaltensgerechte Unterbringung und ausreichend Bewegungsmöglichkeit für die Tiere verlangt. Das Gleiche gilt für die RL 98/58/EG, der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere. D.h. Betriebe mit Anbindehaltung können nicht erhalten werden, weil die länger andauernde Anbindung von Rindern geltendes Recht verletzt. Die Rohmilch aus solchen Betrieben wird vermutlich nicht zu Frischmilchprodukten verarbeitet, weil diese sonst eigens gekennzeichnet werden müssten. Negativ-Kennzeichnung reduziert den Absatz. Da es sich ohnehin um auslaufende Betriebe handelt, sind 5 Jahre bis zum endgültigen Verbot noch tragbar.
Ralle schrieb am 07.06.2023 11:24 Uhr | (21) (16) |
Maximilian schreibt, dass Herr Auernhammer seine Bedenken zugunsten von wirtschaftlich-monetären Motiven der Molkereiwirtschaft verfasst hat. Ich bin kein ausgewiesener Kenner der ges. bayrischen Struktur der Milch erzeugenden Nebenerwerbsbetriebe. Aber eins ist mir an vielen Beispielen klar geworden: Wer die Flächen von Gemeinschaftsalmen, hängige Bergwiesen oder kleine Strukturen mit entsprechend zahlreichen ökologisch wertvollen Biotopen (Wegränder, Streuobstwiesen etc.) erhalten möchte, sollte die Nutzer auch "erhalten" wollen. Und das sind in erster Linie die nicht auf den Erlös achtende Nebenerwerbsbetriebe, die zw. ca. 7 und 25 Kühe halten. Für diese Anzahl kann kein Großteils fremdfinanzierter Laufstall gebaut werden, der sich erst für mind. 40 - 50 Kühe "rentiert". Das sind ohnehin auslaufende Betriebe, für die sich wenige der nachfolgenden Generation "erwärmen" können. Kommt ein früherer Verbot der Anbindehaltung, werden diese Betriebe halt entsprechend früher aufgegeben ... - und die oft am Tourismus verdienenden Kommunen müssen sehen, wer diese "Augenweiden" in Zukunft pflegt, ... - ein 150-Kuh-Betrieb in der Regel nicht!
maximilian schrieb am 04.06.2023 21:52 Uhr | (18) (31) |
Herr Auernhammer ignoriert aus rein wirtschaftlich-monetären Motiven zugunsten der bayerischen Molkereien, dass die ganzjährige Anbindung von Milchkühen bereits heute gegen geltendes EU-Recht und gegen unser Tierschutzgesetz verstößt. Er ignoriert die Gesundheit der Anbindehalter, die zweimal täglich in Körperzwangshaltung die Rohmilch ermelken, in steter Gefahr eine Schlag mit dem Kuhschwanz, oder einen Tritt mit dem Hinterbein der Kuh zu bekommen. Genau diese Arbeitsbedingungen hinter sich zulassen, war das treffende Argument, um einen Laufstall mit Melkstand zu bauen. Herr Auernhammer ignoriert ferner, dass genau diese kleinbäuerlichen Betriebe nach den Berechnungen des Institutes für Agrarökonomie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft ständig rote Zahlen schreiben. Herr Auernhammer missachtet ferner den Auftrag der Bayerischen Verfassung, die Tiere zu achten und zu schützen und das Staatsziel Tierschutz, das u.a. zum Ziel hat, Tiere vor nicht artgemäßer Haltung zu schützen. Da die ganzjährige Anbindung von Milchkühen gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt, kann sie nicht ohne Verfassungsbruch erhalten werden. Ich halte seine Argumentation für hochgradig scheinheilig und heuchlerisch.