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19.03.2015 | 14:50 | Agrarministerkonferenz 

Schmidt ruft zu gemeinsamem Handeln auf

Berlin - In dieser Woche findet vom 18. bis 20. März in Bad Homburg die Agrarministerkonferenz mit allen Agrarministern von Bund und Ländern statt. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt appellierte an die Teilnehmer der Konferenz.

Bundesagrarminister Christian Schmidt
„Der bürokratische Aufwand für Landwirte muss verringert werden“, gab der Minister zudem als Marschrute für die Umsetzung der Agrarreform vor. (c) proplanta
„Gemeinsames Handeln von Bund und Ländern ist wichtig für eine effektive Landwirtschaftspolitik. Zur Konferenz erwarte ich einen konstruktiven und sachlichen Austausch“. Zum Auftakt des Treffens der Agrarminister verdeutlicht der Bundesminister seine Positionen zu zentralen Themen der Fachkonferenz.

Ein bedeutender Punkt wird die Art der Umsetzung eines bundesweiten Anbauverbotes von gentechnisch veränderten Organismen sein. „Unser gemeinsames Ziel ist ein bundesweites und flächendeckendes Anbauverbot von Gentechnikpflanzen. Und dieses Verbot muss so rechtssicher wie möglich sein“, sagte Schmidt. Gemäß EU-Recht müssen diese Verbote auf „zwingende Gründe“ gestützt werden. Nach einer fachlichen und juristischen Prüfung sind nach Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die strikten rechtlichen Vorgaben für Anbauverbote rechtssicher am besten von den Ländern zu erfüllen. „Unsere oberste Prämisse muss die Rechtssicherheit sein“, so Schmidt, „nur so verhindern wir den Anbau von grüner Gentechnik in Deutschland.“

Zum Thema Tierwohl verwies Bundesminister Schmidt auf seine im vergangenen Jahr ins Leben gerufene Tierwohl-Initiative. „Mit der Initiative ‚Eine Frage der Haltung!‘ haben wir Bund, Länder, Erzeuger, Industrie, Forschung, Handel und Verbraucher zu einem Pakt der Verantwortung aufgerufen. Und die Initiative zeigt schon jetzt Wirkung“, bilanzierte Schmidt. „Im Einklang mit dem Zwischenbericht des Kompetenzkreises Tierwohl dränge ich darauf, einen ‘Koordinierungsausschuss Tierwohl von Bund und Ländern‘ auf Staatssekretärsebene einzuberufen. Ich setze darauf, dass die Länder dieses Angebot einer engeren Zusammenarbeit zum Wohle der Tiere annehmen“, so Schmidt. „Denn nachhaltige Erfolge werden wir am Ende nur dann erzielen können, wenn wir gemeinsam neue Wege für mehr Tierwohl gehen.“

Der Bundesminister betonte zudem die Bedeutung der Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung. „Der Einsatz von Antibiotika muss insgesamt auf den Prüfstand – in der Human- wie in der Veterinärmedizin. Was den Einsatz in der Nutztierhaltung betrifft, haben wir im April 2014 mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes Regelungen geschaffen.“ Die Gesetzesnovelle schreibt die  Dokumentation über den Einsatz von Antibiotika im jeweiligen Betrieb vor. Auf dieser Grundlage können die Überwachungsbehörden Empfehlungen und Maßnahmen durchführen. Zudem werden für wichtige Antibiotika wie zum Beispiel die Cephalosporine strenge Kriterien für den Einsatz in der Nutztierhaltung festgelegt.

Hinsichtlich der geplanten Reform der EU-Ökoverordnung warnte Bundesminister Schmidt davor, die Biolandwirtschaft durch zu hohe gesetzgeberische Hürden zu gängeln und dadurch Zuwachspotential zu verschenken. „Der Ökolandbau ist und bleibt eine Wachstumsbranche, denn das Potential ist hier noch lange nicht ausgeschöpft“, so der Minister. „Wir dürfen nicht riskieren, gerade den kleinen und mittleren Betrieben durch übertriebene Forderungen die Luft zum Atmen zu nehmen. Ich kämpfe für attraktive Rahmenbedingungen.“

Zum bevorstehenden Auslaufen der Milchquote erklärte Schmidt: „Der globale Milchmarkt ist ein dynamischer Wachstumsmarkt, für den sich unsere Milchwirtschaft in den vergangenen Jahren gut aufgestellt hat. Die Politik kann den Markt nicht ersetzen – früher schon nicht und heute erst recht nicht mehr.“ Bundesminister Schmidt begrüßte zudem im Grundsatz den Vorschlag von Agrarkommissar Phil Hogan zur Stundung der Superabgabe, wies aber deutlich darauf hin, dass diese Variante der nationalen Vorfinanzierung den Bundeshaushalt belaste. „Eine praktische Umsetzung sehe ich hier nicht, da die Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Stattdessen wird eine Lösung über zinsgünstige Kredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank angestrebt. Wenn einzelne Betriebe durch Entrichtung der Superabgabe Probleme bei der Finanzierung ihrer laufenden betrieblichen Aufwendungen haben, soll für diese Betriebe die Möglichkeit bestehen, über ihre Hausbank ein zinsgünstiges Darlehen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu beantragen.“

„Der bürokratische Aufwand für Landwirte muss verringert werden“, gab der Minister zudem als Marschrute für die Umsetzung der Agrarreform vor. „Der Ertrag bäuerlicher Leistung darf nicht hinter einem Berg aus Brüsseler Bürokratie verschwinden. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Bäuerinnen und Bauern Nahrung schaffen können statt Aktendeckel füllen zu müssen. Insbesondere im Bereich der Direktzahlungen sollten Regelungen – etwa zur Umsetzung des Greenings oder zum "aktiven Landwirt" – auf den Prüfstand gestellt werden. Bei dem Bestreben um eine Vereinfachung der Agrarpolitik muss es aufbauend auf einer sauberen Rechtsgrundlage darum gehen, die vorhandenen Regelungen so praktikabel und handhabbar wie möglich zu machen“, erklärte Schmidt. (BMEL)
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