Bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Raiffeisenverbandes (
DRV) erklärte Schmidt heute in Berlin, nach seiner Überzeugung sei die Sicherstellung der dauerhaften Koexistenz der verschiedenen Wirtschaftsweisen in Deutschland nur mit einem bundesweiten GVO-Verbot möglich. Auch die Freiheit der Verbraucher, sich für oder gegen bestimmte Erzeugnisse zu entscheiden, könne nur auf diese Weise sichergestellt werden.
Die teilweise kritisierte Einbeziehung der Bundesländer ist nach Darstellung des Ministers notwendig und richtig, da im Zuge der Umsetzung der „Opt-out-Regelung“ unter anderem Belange der Länder betroffen sind. Ohnehin sei ein allgemeines Bundesgesetz „Gegen GVO“ in Deutschland nicht möglich, da die EU für jede einzelne GVO-Sorte eine Risikoanalyse und eine Begründung für ein Verbot voraussetze, erläuterte Schmidt. Oberstes Ziel bei der Einführung eines GVO-Verbots sei aber eine rechtssichere Regelung, die alle Eventualitäten umfasse.
Ein Import- oder Nutzungsverbot für GVO-Futtermittel auf dem europäischen Markt, wie es derzeit als Vorschlag in Brüssel kursiert, kommt für den CSU-Politiker keinesfalls in Frage. Ein solches Verbot sei praktisch kaum umsetzbar und stehe zudem mit internationalen Wettbewerbsregeln in Konflikt, betonte Schmidt.
Wenig Sympathie zeigte der Minister auch für eine sektorale Kennzeichnung von Lebensmitteln, die GVO-Bestandteile enthalten. Eine solche Regelung für einzelne Marktsektoren wie beispielsweise Milchprodukte oder Fleisch bedeute immer eine Veränderung von Märkten. Zudem drohe die Kennzeichnung wegen der Vielfalt von Zutaten in Lebensmitteln zum „Beipackzettel“ zu werden, warnte Schmidt. Hier könne daher allenfalls eine allgemeine Kennzeichnung aller Lebensmittel bei einer gleichzeitigen sorgfältigen Abwägung von Information und Vertrauen zum Erfolg führen. (AgE)