Täglich würden immer noch etwa 80 Hektar für die landwirtschaftliche Nutzung unwiederbringlich verloren gehen. Der
DBV unterstützt deshalb das Ziel der Novelle, die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden zu stärken, um die Neuinanspruchnahme von Flächen für Baumaßnahmen auf der „Grünen Wiese“ möglichst zu vermeiden, fordert jedoch eine stringente Formulierung im Gesetz.
Es sei nicht ausreichend, so der DBV, das Führen von Flächen- und Leerstandskatastern zur Ermittlung des Innenentwicklungspotentials lediglich in das Ermessen der Kommunen zu stellen. Es sei vielmehr notwendig, die Kommunen dazu zu verpflichten. Nur wenn anhand von Flächen- und Leerstandkatastern nachgewiesen wird, dass ein Bauvorhaben im vorhandenen Innenbereich nicht verwirklicht werden kann, darf eine Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgen, fordert der DBV.
Zum privilegierten Bauen im Außenbereich für die Landwirtschaft stellt das Präsidium fest, dass diese Regelung für die Landwirtschaft unverzichtbar sei. Gerade die Tierhalter, von denen zwei Drittel der Wertschöpfung der deutschen Landwirtschaft stammen, seien darauf angewiesen, dass die Privilegierung nach Paragraf 35 BauGB weiterhin für alle Stallbauvorhaben im Außenbereich gilt.
Der
Gesetzentwurf vermenge auf unzulässige Weise Baurecht mit Umweltrecht. Dadurch würden auch Stallbauten, die die strengen umweltrechtlichen Anforderungen erfüllen, ohne Not baurechtlich verhindert. (dbv/Pp)