Bisher wurden durch die Notare alle Kaufverträge für Grundstücke außerhalb von Ortslagen zur Prüfung der eventuellen Inanspruchnahme dieses Rechts an die oberste Naturschutzbehörde übersandt und dort bearbeitet. Aufgrund der Fülle der Anträge kam es dabei vor allem in den jährlich mehrfach auftretenden Stoßzeiten immer wieder zu längeren Bearbeitungszeiten. So manch ein Käufer und Verkäufer musste sich daher wochenlang gedulden.
Dank einer in den vergangenen vier Jahren in Abstimmung mit der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern entwickelten Software und einer vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erstellten Schutzgebiets-Flurliste, die alle in Naturschutzgebieten und Nationalparken und somit vom Vorkaufsrecht betroffenen Gemarkungen und Fluren enthält, kann künftig auf elektronischem Wege eine Vorauswahl der zu übersendenden Verträge direkt durch das die Kaufverträge beurkundende Notariat erfolgen. Auch alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Grundstück erwerben oder verkaufen wollen, können sich vorab auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz darüber informieren, ob ein Vorkaufsrecht des Landes an den betroffenen Grundstücken bestehen kann. "Das moderne elektronische Verfahren bringt eindeutige Vorteile mit sich. Es wird erheblich Zeit und Kosten sparen, für die Bürger, die Notariate und die Verwaltung", erläutern Umweltminister Dr. Till Backhaus und Dr. Bernhard Pelke, Präsident der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommerns. Beide hoffen sehr, dass bereits in Kürze alle beurkundenden Notare des Landes sowie anderer Bundesländer und auch Bürger regen Gebrauch von diesem Internet-Angebot machen werden.
Die Grundlagen für die Anwendung dieses neu eingeführten elektronischen Verfahrens zur Prüfung der Betroffenheit von Grundstücken in M-V durch das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht bilden eine zwischen der Notarkammer M-V und dem Land M-V abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung sowie eine am 27. April 2010 in Kraft tretende Allgemeinverfügung.
Die Freischaltung der Schutzgebiets-Flurliste erfolgt zum 27. April 2010. Das elektronische Abfrageverfahren zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht ist ab diesem Zeitpunkt nicht nur für alle Notare des Landes M-V sowie anderer Bundesländer, sondern für jedermann einsehbar und nutzbar. Der Zugang zu dieser Recherche erfolgt über
www.lu.mv-regierung.de/flurliste. (PD)