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13.04.2012 | 07:57 | Herkunftsschutz  

Schweiz und EU prüfen Anerkennung von Herkunftsbezeichnungen

Bern - Die Schweiz prüft im Rahmen einer Weiterentwicklung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU zur gegenseitigen Anerkennung von Herkunftsbezeichnungen, ob diese auch in der Schweiz geschützt werden können.

Schweizer Käse
(c) proplanta
Dazu hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gestern im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) eine Liste von 192 in der EU geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA) veröffentlicht. Die EU prüft im Gegenzug den Schutz zweier schweizerischer Bezeichnungen, „Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse" (GUB) sowie „Glarner Kalberwurst" (GGA).

Entsprechend dem Abkommen über den Herkunftsschutz sollen regelmäßig auch neu eingetragene GUB und GGA ins Abkommen aufgenommen werden. Dadurch werden die neuen Bezeichnungen auf dem Territorium beider Vertragspartner gegen Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt. 

Mit der Veröffentlichung der Liste besteht die Möglichkeit, bis zum 13. Juni 2012 zum Schutz dieser Bezeichnungen in der Schweiz Stellung zu nehmen. Über den endgültigen Schutz wird anschließend vom Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft entschieden. (Pp)
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